Gute Nachricht, schlechte Nachricht für Frau Gramkow

Das Verwaltungsgericht Bremen hat die Klage der Stadt Bremerhaven gegen den Zensus 2011 abgewiesen. In Schwerin dürfte das Urteil mit gemischten Gefühlen aufgenommen werden.
11.11.2014
Matthias Hufmann

Das Urteil ist eine schlechte Nachricht, weil...

...Bremerhaven als erste Stadt die im Mai 2011 durch die Volkszählung festgestellte Einwohnerzahl hinnehmen muss. 108.000, minus 5000. Das bedeutet: Der Stadt werden Gelder aus dem kommunalen Finanzausgleich gestrichen.

Fast 350 Kommunen sind bundesweit gegen den Zensus vor Gericht gezogen. Auch 48 Kommunen aus MV hatten Widerspruch gegen die Ergebnisse der Volkszählung eingelegt. Von den 48 Widersprüchen waren 5 unzulässig. Von den 43 wurde einer zurückgenommen, 42 wurden als unbegründet abgewiesen. Von den 42 abgewiesenen Kommunen haben 8 Klage erhoben. Alle hatten auf einen Erfolg Bremerhavens gehofft. Auch Schwerin. Allerdings hätte er hier vielleicht keine Folgen gehabt.

Das Urteil ist - irgendwie auch - eine  gute Nachricht, weil...

...die Schweriner Stadtverwaltung im vergangenen Jahr die vierwöchige Frist zum Widerspruch verpasst hatte. Durch ein Büroversehen, wie die Oberbürgermeisterin damals zugeben musste. Laut Zensus 2011 lebten in der Landeshauptstadt nur noch 91.293 Einwohner statt der vorher amtlichen 95.300. Ein Rückgang wäre aufgrund der letzten Datenbasis aus den 80ern absehbar gewesen, hieß es. Aber ein Minus von 4,3 Prozent? Die Stadt hatte Zweifel, zumal im Melderegister zur selben Zeit 93.320 Einwohner verzeichnet waren. Knapp 1,3 Millionen Euro gingen Schwerin allein 2013 an Zuweisungen verloren.

Zweifel also ja, Widerspruch nein. Und auch keine Klage. Notgedrungen.

Hintergrund:

Beim Zensus 2011 gab es erstmals keine Vollzählung, vielmehr wurde die Bevölkerungsgröße in Städten ab 10.000 Einwohnern nach einer Stichprobenzählung hochgerechnet. Die Kläger halten den Zensus für verfassungswidrig.