Achtung: Meldefrist für Heimkinder-Hilfsfonds endet

Wer in Heimen und Jugendwerkhöfen in der DDR Leid und Unrecht erfahren hat und heute noch unter den Folgen leidet, kann eine Entschädigung dafür geltend machen. Allerdings nur, wenn er seine Ansprüche bis zum 30. September anmeldet.
03.09.2014
dieschweriner

Eine formlose Meldung bei einer Fonds-Beratungsstelle genügt. Die Anlauf- und Beratungsstelle für MV ist telefonisch unter 0385 / 557 1661 zu erreichen. Es empfiehlt sich eine schriftliche Meldung per Mail an heimerziehung@lstu.mv-regierung.de, per Fax an 0385 / 734 007 oder per Post an die Anlauf- und Beratungsstelle „Heimerziehung in der DDR“, Bleicherufer 7, 19053 Schwerin. Unter www.landesbeauftragter.de kann auch ein Anmeldeformular heruntergeladen werden.

„Melden Sie sich, schreiben Sie an uns, sagen Sie es anderen Betroffenen. Wer bis 30. September 2014 nicht gemeldet ist, geht leider leer aus“, so die Landesbeauftragte Anne Drescher.

Die Anlauf- und Beratungsstelle bei der Landesbeauftragten für MV für die Stasi-Unterlagen ist zuständig für alle Betroffenen mit aktuellem Wohnort in Mecklenburg-Vorpommern sowie für Betroffene aus den alten Bundesländern und dem Ausland, wenn die einweisende Behörde ihren Sitz im Gebiet des heutigen Mecklenburg-Vorpommern hatte.