Bei der Polizei gibt’s kaum Kneipenalarm
Einen Schwerpunkt, auf den sich die Einsätze in Kneipen konzentrieren, nein, den gebe es nicht. Auch im dichten Netz der Innenstadt nicht. Münze, Freischütz, Komplex, das ehemalige Headbangers – zu jedem von ihnen sei die Schweriner Polizei im vergangenen Jahr ausgerückt, sagt deren Sprecher Steffen Salow. Unzulässig laut sei es am Ende in den seltensten der sieben Fälle gewesen.
Zu den knapp 300 anderen Einsätzen wurden der Polizeihauptkommissar und seine Kollegen gerufen, weil die Bohrmaschine den Nachbarn zur Weißglut trieb. Kehrmaschinen zu früh für den eigenen Schlafrhythmus die Straße fegten. Betrunkene gröllend durch die Gegend zogen. Musik zu laut war. „Ob die Einwände der Nachbarn berechtigt sind, stellt sich erst vor Ort heraus.“ Tendenz: Der subjektive Toleranzbereich liegt vermehrt unter den zulässigen Lärmgrenzen.
Und wenn es wirklich zu laut ist? In der Regel bringe eine Ermahnung die ersehnte Nachtruhe zurück. „Den meisten Feiernden ist gar nicht bewusst, dass sie die Nachbarn stören.“ Muss die Polizei ein zweites Mal anrücken, gibt's eine Ordnungswidrigkeitsanzeige – inklusive Bußgeld. Ganz Unbelehrbare können ihre Boxen am nächsten Tag auf dem Revier abholen. Die Kosten für die Einsätze trägt der Steuerzahler.
Besonders nervig wird’s für Anwohner, wenn Partygäste mit ihnen und der Polizei Katz und Maus spielen. So geht’s: Die Ordnungshüter sind im Anmarsch. Die Musik wird leiser. Sie rücken ab. Der Lärmpegel steigt. Ist das zu befürchten, fügen die Beamten eine eigene Regel hinzu: eine Extra-Runde um den Block. „Damit man uns nicht veralbert.“
Über Krach aufregen kann man sich auch beim Ordnungsamt. Dort liegen für das vergangene Jahr drei Beschwerden über Kneipenlärm vor. Das ergab eine Anfrage der Linken an die Verwaltung. Für dieses Jahr sind es bislang sechs – genauso viele, wie bei der Polizei. Dem gegenüber stehen dort aktuell 200 Aufreger über sonstigen Lärm. Hauptgrund aus Sicht des Polizeisprechers: der schöne Sommer.
Was all die Zahlen nicht sagen: Wie viele Anwohner sich gestört fühlen, aber nicht die Polizei rufen.