Der Wolf war's - auch am Rande Schwerins

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Ein Raubtier kehrt zurück – und bringt viele gegeneinander auf. Jäger gegen Tierschützer, Umweltfreunde gegen Bauern. Fakt ist: Die Attacke auf eine Schafherde bei Ludwigslust geht auf das Konto eines Wolfs. Das ergab eine genetische Analyse, wie das Landwirtschaftsministerium mitteilte. Und noch etwas ist seit Freitag klar. Ein Schafsriss aus dem vergangenen Sommer südlich der Göhrener Tannen konnte ebenfalls einem Wolf zugeordnet werden. Was aber tun? Der Streit dürfte von vorn beginnen.
23.02.2014
dieschweriner

Till Backhaus warnte gleich am Freitag: „Wenn einige für eine Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht plädieren, weil angeblich zu viele Wölfe hier leben, dann frage ich mich, ob die Konsequenzen wohl bedacht sind. Sachlichkeit hilft hier mehr als Panikmache.“

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Was war geschehen? Erster Fall. Am 4. Februar wurden gerissene Schafe auf einer Weide in der Nähe von Ludwigslust gefunden. Die Tierhalter vermuteten zunächst Hunde als Verursacher. Die später eingeschalteten Gutachter des Landes jedoch konnten auch einen Wolf nicht ausschließen. Dies hat eine erste genetische Analyse nun bestätigt. Die Tierhalter werden entschädigt.

Zweiter Fall. In der Nacht zum 19. Februar wurde in der selben Herde erneut ein Schaf gerissen. Auch hier komme ein Wolf in Betracht, so das Landwirtschaftsministerium, allerdings müsse noch die genetische Analyse abgewartet werden.

Dritter Fall. Ein Schafsriss aus dem Sommer 2013 südlich der Göhrener Tannen. Er konnte erst jetzt aufgeklärt werden. Auch hier war tatsächlich ein Wolf der Täter. Möglicherweise handelte es sich um ein durchziehendes Tier auf der Suche nach einem neuen Territorium.

Nach mehreren Zwischenfällen mit Wölfen in Brandenburg hatten die Jäger in Mecklenburg-Vorpommern zuvor bereits verbindliche Festlegungen für Wolfsbestände gefordert. „Grundsätzlich wollen wir eine Lösung zusammen mit den Naturschutzverbänden“, betonte Verbandspräsident Volker Böhning. Eine Möglichkeit wäre, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, wie das in Sachsen der Fall sei. Damit bliebe der Wolf ganzjährig geschützt, man könne aber stärker auf die Verbreitung und Bestandsentwicklung Einfluss nehmen.

Till Backhaus hält nichts von diesem Vorschlag. Am Schutzstatus und an der Einhaltung der EU-rechtlichen Vorgaben würde sich nichts ändern. „Zusätzlich entstünden jedoch höherer Aufwand und höheren Kosten.“

Der Streit hat gerade erst begonnen.

(Informationen zum Wolf in Mecklenburg-Vorpommern und zur Förderrichtlinie Wolf finden sich unter www.wolf-mv.de oder auf der Seite des LUNG www.lung.mv-regierung.de.)