Freie Fahrt im Kindergarten
Wandertag im Kindergarten. Der Bus bringt die kleinen Beine dem Buga-Spielplatz ein gutes Stück näher. Paula ist fünf. Sie kann so mitfahren. Malte ist sechs. Er braucht einen Fahrschein. Acht andere Kinder aus der Gruppe auch. Zwei haben das vergessen. Vorschulgruppenausflugsalltag.
Der wird ab 1. Juli einfacher. Dann ist es egal ob Paula fünf und Malte sechs ist: Beide müssen in Bussen und Bahnen nichts bezahlen. Der Nahverkehr ändert seine Tarifregeln, schafft Ausnahmen für Vorschulgruppen.
Die Initiative dazu ging von den Linken aus. Sie hatten im März einen entsprechenden Antrag in die Stadtvertretung eingebracht. Die Vorschulgruppen seien altersbedingt sehr aktiv und öfter unterwegs. Deshalb sollten alle Kinder in den Gruppen gleichbehandelt werden und frei fahren dürfen, so die Begründung. Der Antrag wurde zur Beratung in die Ausschüsse verwiesen. Jetzt hat er sich erledigt: Der Aufsichtsrat des Nahverkehrs hat ohne stadtpolitischen Beschluss Nägel mit Köpfen gemacht. Weil der Anteil derer, die es betrifft, überschaubar ist, sich Aufwand und Kosten in Grenzen halten, sagt Norbert Klatt. Der Chef des Nahverkehrs schätzt letztere auf unter 3000 Euro im Jahr.
Die Ausnahme gilt für alle Kinder, die schon sechs und zusammen mit ihrer Kindergartengruppe in Bussen und Bahnen des Schweriner Nahverkehrs unterwegs sind. Ob die Kita einen städtischen oder anderen Träger hat, spielt dafür keine Rolle, sagt Norbert Klatt. Ebenso wenig, ob sie aus Schwerin oder von auswärts kommt.
Für alle anderen Fahrten ändert sich dagegen nichts: Wer mit Eltern, Oma oder privat in einer Kindergruppe unterwegs, muss wie gehabt ab sechs Jahren einen Fahrschein lösen.