Handy weg nach Hassposting
30.09.2015
dieschweriner
Und zwar wegen „der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten sowie Volksverhetzung“, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der Gadebuscher hatte am Dienstag im Internet verfassungsfeindliche Parolen gepostet und die Inbrandsetzung eines Flüchtlingsheims angekündigt.
Das Urteil: Fünf Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, sowie 300 Euro Strafe. Das Mobiltelefon, mit dem er die Postings verbreitet hatte, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft als Tatobjekt eingezogen.
In der Hauptverhandlung hat der Verurteilte angegeben, die Drohung nicht ernst gemeint und aus persönlichem Frust gehandelt zu haben. Das Urteil ist rechtskräftig.