Hausdurchsuchung nach illegalem Tauchgang
Das illegale Tauchen nach Kriegswaffen im Schweriner Außensee (wir berichteten) hatte für die Männer nun auch in ihrer Heimat ein Nachspiel. Auf Anordnung des Amtsgerichts Schwerin durchsuchte die Polizei am Donnerstag die Wohnungen der beiden im Landkreis Vechta lebenden Taucher – und wurde fündig. „Bei einem der Beschuldigten hat die Polizei weitere Patronen und Munitionsteile gefunden“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft gegenüber unserer Redaktion. „Die sichergestellten Gegenstände werden gegenwärtig durch den Munitions- und Bergungsdienst untersucht.“
Zum Ende des Zweiten Weltkrieges und danach waren in den Seen in und um Schwerin vielfach Waffen und Munition versenkt worden. Durch deutsche Soldaten, die sich zum Kriegsende ihrer Waffen entledigten. Aber auch durch die Sowjetarmee, die nach Kriegsende die Wehrmachtsmunition im See "entsorgte". Dort liegen sie bis heute.
Sie fachgerecht zu bergen, kostet Geld. Zu viel Geld für zu knappe Haushaltsmittel. Das bedeutet: Bei der Beseitigung müssen Prioritäten gesetzt werden. Ein Kriterium ist der Grad der Gefährdung, der von den Kriegsrelikten ausgeht. „Da sind Sachen, die in zehn Metern Wassertiefe weit weg vom menschlichen Zugriff liegen, nicht so wichtig wie Bomben, die in Städten liegen, oder Munition in Wäldern", sagt Robert Mollitor, Leiter des Munitionsbergungsdienstes.
Hinzu kommen die Eigentumsverhältnisse der Gewässer. „Da es sich hier um eine Bundeswasserstraße handelt, müsste der Bund die Beräumung bezahlen“, so Mollitor. Die Wasserschifffahrtsverwaltung halte die Schifffahrt selber aber nicht für gefährdet, was so auch stimme. In der Folge bestehe keinen Anlass für eine Beräumung.
Das wissen auch Waffennarren und versuchen immer wieder, Waffen und Munition aus der Tiefe des Sees hochzuholen. So wie die beiden Männer, die am Wochenende der Wasserschutzpolizei ins Netz gegangen sind. Ihre Ausbeute: zwei Karabiner, ein Sturmgewehr, vier Rohre für Panzerfäuste, Gewehrmunition sowie zwei Magazine mit Flakmunition. Tauchgänge, die nicht nur illegal, sondern auch gefährlich sind. Grundsätzlich sei Munition mit Sprengstoff auch nach fast 70 Jahren noch gefährlich, so Mollitor.
Gegen die beiden Männer aus dem Kreis Vechta wird nun weiter wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz ermittelt.