Kommt hier doch ein Zebrastreifen hin?
„Der Gesetzgeber genehmigt neue Zebrastreifen nur noch in sehr wenigen Ausnahmefällen“, hatte der Leiter des Amtes für Verkehrsmanagement, Bernd-Rolf Smerdka, in der Diskussion nach der nächtlichen Malaktion gesagt. Die Unfallbilanz der vergangenen Jahre habe nämlich ergeben: „Zebrastreifen bieten für Fußgänger eine trügerische Sicherheit, der rollende Verkehr hält sich nicht an diese Regel. An der Siegessäule in Schwerin wird es deshalb keine Veränderung geben“, so Smerdka gegenüber der SVZ.
Dreieinhalb Monate später klingt das weniger strikt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt könne noch keine abschließende Antwort gegeben werden, teilte die Stadt unserem Magazin - am 20. Juli - mit. „Die Untere Verkehrsbehörde hat das Landesamt für Straßenbau und Verkehr diesbezüglich um eine Stellungnahme gebeten.“
Am 21. Juli sei der Vorgang mit der Tagespost beim zuständigen Fachreferat eingegangen, bestätigte der Sprecher des Verkehrsministeriums, Steffen Wehner. In dem Schreiben beziehe sich die Stadt auf einen Beschluss der Stadtvertretung und habe „zunächst nur ein fachliches Votum abgefordert.“ Am Ende müsse das Landesamt der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs aber auch zustimmen, so Wehner.
Der Beschluss der Stadtvertretung stammt vom Oktober 2014. Auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, wie die Querung der Graf-Schack-Allee für Radfahrer, Fußgänger und Rollstuhlfahrer verbessert werden kann. „Wir halten einen Zebrastreifen für eine geeignete Möglichkeit, die Sicherheit zu erhöhen. Denkbar wäre, den Streifen versuchsweise einzurichten“, hatte der stellvertretende Fraktionschef Arndt Müller im April vorgeschlagen.
Kommt also der Zebrastreifen? Stand heute: Jein. Aber nicht Nein.
Hintergrund
Wer kann Zebrastreifen beantragen?
Das Amt für Verkehrsmanagement prüft die Einrichtung eines Fußgängerüberweges, sofern ein entsprechender Vorschlag zum Beispiel durch die Stadtvertretung, die Ortsbeiräte oder einzelne Bürger geäußert wird. Darüber hinaus kann die Prüfung selbstverständlich auch ohne konkreten Vorschlag erfolgen, wenn es seitens der Fachverwaltung als sinnvoll erachtet wird. In Schwerin sind derzeit zwei Fußgängerüberwege zur Schulwegsicherung in der Bertolt-Brecht-Straße vorhanden. Weitere Zebrastreifen wurden an den Kreisverkehren Neumühler Straße und Güstrower Straße markiert.
Wer genehmigt Zebrastreifen?
Die Anordnung von Fußgängerüberwegen erfolgt durch die Untere Verkehrsbehörde im Amt für Verkehrsmanagement. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern als obere Straßenverkehrsbehörde.
Was sind Beispiele für Ausnahmefälle?
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung nennt klare Ausschlusskriterien, die keinen Ermessensspielraum bieten und somit auch keine Ausnahmefälle ermöglichen. Fußgängerüberwege dürfen demnach nicht angelegt werden:
- außerhalb geschlossener Ortschaften
- auf Fahrbahnen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h
- wo mehr als ein Fahrstreifen pro Richtung überquert werden muss (gilt nicht an Kreuzungen und Einmündungen in Straßen mit Wartepflicht)
- über Bussonderfahrstreifen („Busspuren“)
- in der Nähe von Lichtsignalanlagen
- auf Straßenabschnitten mit koordinierten Lichtsignalanlagen („Grüne Welle“)
- auf Straßen mit Straßenbahnen ohne eigenen Gleiskörper
- auf bevorrechtigten Straßen an Kreuzungen und Einmündungen mit abknickender Vorfahrt
- wenn auf mindestens einer Straßenseite ein Gehweg oder weiterführender Fußweg fehlt
- im Verlauf eines gemeinsamen Fuß- und Radweges
Ferner ist die Zweckmäßigkeit eines Fußgängerüberweges anhand weiterer Kriterien – auch im Vergleich zu anderen Querungsanlagen wie Mittelinseln und Lichtsignalanlagen – einzuschätzen. Zu diesen Kriterien zählen:
- Kfz-Verkehrsstärke sowie die Stärke des Fußgängerquerverkehrs, jeweils in der Spitzenstunde
- zulässige Höchstgeschwindigkeit
- Abstand zu bestehenden Querungsanlagen
- Sichtweiten an der Querungsstelle
In Tempo 30-Zonen sind Fußgängerüberwege in aller Regel entbehrlich. Ausnahmen sind möglich, wenn es der Sicherheit besonders schutzbedürftiger Personen (vor allem Kinder sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen) dient. Die beiden zuvor erwähnten Fußgängerüberwege in der Bertold-Brecht-Straße, die zu einer Tempo 30-Zone gehört, bilden solche Ausnahmen.
(Quelle: Stadtverwaltung)