Martensmann als Kulturerbe?
Der Martensmann soll in der Unesco-Liste verzeichnet werden. 1520 ist er erstmals erwähnt worden. Der Martensmann brachte jedes Jahr im November ein Fass Rotwein (145,5 Liter) von Lübeck nach Schwerin, auf dass sich die Fürsten vertragen sollten. Der Brauch erlosch 1817. 1991 wurde er wieder aufgenommen. Die Ankunft des Martensmann wird in Rehna und Schwerin (auf dem Markt) gefeiert.
Dieser Brauch soll jetzt gewürdigt werden. Mecklenburg-Vorpommern kann nächstes Jahr voraussichtlich vier Vorschläge zur Aufnahme in das Verzeichnis machen, heißt es aus dem Kulturministerium. Bei den Bewerbungen handelt es sich um das Tonnenabschlagen auf dem Darß, das Barther Kinderfest, den Martinimarkt in Parchim - und um den Martensmann. Welche Bräuche und Traditionen auf die Liste kommen, entscheidet die Kultusministerkonferenz.
Hintergrund
Immaterielles Kulturerbe
Im bundesweiten Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes befinden sich derzeit 27 Einträge. Das Verzeichnis soll von Jahr zu Jahr wachsen und langfristig die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und aus Deutschland sichtbar machen. Zu den Ausdrucksformen gehören zum Beispiel Tanz, Theater, Musik und mündliche Überlieferungen wie auch Bräuche, Feste und Handwerkskünste.
Damit das weltweit vorhandene traditionelle Wissen und Können erhalten bleibt, hat die Unesco 2003 das Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes verabschiedet. Mehr als 160 Staaten sind inzwischen der völkerrechtlich verbindlichen Konvention beigetreten.