Notdienst an Grund- und Förderschulen

An den Schulen kann es in den kommenden Tagen im Falle von Streiks der tarifbeschäftigten Lehrer zu Unterrichtsausfällen kommen. Am Freitag auch in Schwerin. Grund- und Förderschüler sollen jedoch an ihren Schulen betreut werden.
03.03.2015
dieschweriner

Der Landesverband der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und das Bildungsministerium haben eine entsprechende Vereinbarung getroffen, heißt es aus dem Ministerium. Hintergrund seien die angekündigten Arbeitskampfmaßnahmen in der Tarifrunde 2015.

Die Regelung funktioniert wie folgt:

Notdienste gibt es an komplett bestreikten Grund- und Förderschulen. Arbeiten verbeamtete Lehrkräfte in den Einrichtungen, übernehmen diese die Betreuung im Notfall. Und die Notdienste? In Abstimmung mit dem Schulleiter sowie den streikenden Lehrern werden an jeder Schule, für die ein Notdienst erforderlich ist, mindestens zwei Mitglieder der GEW vom Streik ausgenommen und übernehmen den Notdienst. Die Vereinbarung gelte für den gesamten März, heißt es.

Im Bildungsbereich sind in dieser Woche Tausende Beschäftigte zu Warnstreiks aufgerufen. Für Mittwoch in Altentreptow. Für Donnerstag in Grimmen. Und für Freitag in Güstrow. Allein 2000 Teilnehmer werden dort erwartet, u.a. von den mehr als 300 Schulen der Staatlichen Schulämter Schwerin und Rostock.