Trinkgelage endet tödlich - und mit U-Haft
„Wir gehen von einem Fremdverschulden aus“, sagte Oberstaatsanwalt Stefan Urbanek am Morgen gegenüber unserem Magazin. Das 45 Jahre alte Opfer weise entsprechende Verletzungsmuster auf. Außerdem sei das Wohnzimmer verwüstet gewesen. Das vorläufige Obduktionsergebnis bestätigt am Mittag: Der Mann starb durch fremde Gewalt. Durch Messerstiche? Schläge? Tritte? Das sei Täterwissen und werde aus ermittlungstaktischen Gründen nicht bekanntgegeben, so Stefan Urbanek.
Unseren Informationen zufolge ist der jüngere der beiden Verdächtigen zur Polizei gegangen, berichtete dort von einer leblosen Person in der Wohnung. Der andere Mann sei zunächst flüchtig gewesen, habe aber nach kurzer Zeit gestellt werden können. Die 24 und 31 Jahre alten Schweriner wurden vorläufig festgenommen. Sie bestreiten, etwas mit dem Tod ihres Kumpels zu tun zu haben, so Staatsanwalt Urbanek. Im Laufe der Vernehmungen stellte sich jedoch heraus, „dass die Einlassungen des 31-Jährigen nicht zu den Ermittlungsergebnissen passen“. Deshalb stellte die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Schwerin einen Antrag auf Haftbefehl. Grund: Dringender Verdacht auf Totschlag. Das Amtsgericht gab dem Antrag am Freitagnachmittag statt. Der Verdächtige kommt nun in U-Haft. Gegen den zweiten Mann bestehe hingegen aus derzeitiger Sicht kein dringender Tatverdacht. „Er werde zwar weiter als Beschuldigter geführt, wurde aber aus dem Polizeigewahrsam entlassen“, sagt Stefan Urbanek.