Wer Sport treiben will, muss mehr zahlen

Die Stadt will die Entgelte für die Benutzung der städtischen Sportanlagen den gestiegenen Betriebskosten anpassen. Der Preis werde sich teilweise verdoppeln, teilte die Verwaltung am Dienstag mit.
19.01.2016
dieschweriner

Der Entwurf der Entgeltordnung wurde dem Hauptausschuss der Stadtvertretung erstmals zur Beratung vorgelegt. Für den Schulsport werden die Änderungen erst mit Beginn des neuen Schuljahrs 2016/17 wirksam. Für alle anderen sollen sie gelten, sobald die Stadtvertreter die neuen Entgelte abgesegnet haben. Das wird für Februar oder März erwartet.

Neben dem Schulsport sieht die neue Entgeltordnung drei Nutzergruppen vor, die unterschiedliche Stundensätze zahlen: Nutzergruppe A sind Mitgliedsvereine im Stadtsportbund und andere als gemeinnützig anerkannte Vereine und Institutionen, deren Sitz in Schwerin liegt und die hauptsächlich sportliche Angebote erbringen. Für sie beträgt der Stundensatz künftig 10 Euro, abzüglich des Rabatts entsprechend ihres Kinder- und Jugendanteils. Nutzergruppe B – das sind alle weiteren gemeinnützigen Vereine und Institutionen aus der Landeshauptstadt – müssen künftig 15 Euro zahlen. Für alle weiteren Nutzer (Gruppe C) verdoppelt sich der Stundensatz von 15 auf 30 Euro.

Neu ist außerdem, dass freie Schulen künftig nur die Zeiten zu buchen brauchen, die sie tatsächlich in der Halle verbringen. Bislang mussten sie per se ein ganzes Schuljahr buchen.

Die Entgelte wurden zuletzt vor zehn Jahren angepasst, heißt es aus der Verwaltung. Mit der Anpassung werde eine Forderung der Rechnungsprüfer umgesetzt. „Auch der beratende Beauftragte hatte die Stadt aufgefordert, ihre öffentlichen Zuschüsse für die Bewirtschaftung der Sportanlagen durch eine Erhöhung der Benutzungsentgelte zu senken.“

Die Stadt rechnet damit, dass der städtische Zuschuss nun um rund 100.000 Euro jährlich gesenkt werden kann.