
Wahlbenachrichtigungen flattern ins Haus
Jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag sein eigenes Wahllokal nicht aufsuchen kann, erhält auf Antrag einen Wahlschein. „Er kann schriftlich oder mündlich - jedoch nicht telefonisch - bei der Wahlbehörde beantragt werden", heißt es aus der Stadtverwaltung. Angegeben werden müssen dabei Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift. Ein Antragsformular befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Der Wahlschein werde mit den Briefwahlunterlagen auf dem Postweg übersandt oder amtlich überbracht. „Am einfachsten ist es, die Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahlraum des Schweriner Stadthauses (Erdgeschoss Raum E.089), Am Packhof 2-6 zu beantragen und gegebenenfalls gleich dort an der Briefwahl teilzunehmen." Bitte dazu den Personalausweis nicht vergessen. Die Wahlbenachrichtigung hingegen könne, müsse aber nicht unbedingt vorgelegt werden.
An der Wahl zur Stadtvertretung können 80.000 Schweriner teilnehmen. Für die Europawahl wurden 78.000 Wahlberechtigte gezählt.