Freitag ist Schwimmertag in der neuen Halle

Öffnungszeiten, Eintrittspreise - und das Schwimmfest im kommenden Herbst. Alles was Sie wissen müssen über die neue Schwimmhalle auf dem Großen Dreesch.
03.11.2014
dieschweriner

Welche Öffnungszeiten sind geplant?

Montag 10:00 – 21:00 Uhr

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Dienstag 10:00 – 21:00 Uhr

Mittwoch 10:00 – 21:00 Uhr

Donnerstag 10:00 – 21:00 Uhr

Freitag 07:00 – 21:00 Uhr 6-Bahnen-Becken (Schwimmertag)

Sonnabend 10:00 – 18:00 Uhr

Sonntag 10:00 – 18:00 Uhr ganze Halle

Für Kurse (Aquagymnastik, Rehabilitationssport etc.) wird der Nichtschwimmerbereich des Variobeckens von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 7:00 – 10:00 Uhr genutzt. Mittwochs kann in der Zeit von 12:00 – 14:00 Uhr Seniorenschwimmen angeboten werden. Die Aktivschwimmer haben donnerstags in der Zeit von 19:00 – 21:00 Uhr die Möglichkeit zu trainieren. Auch hier werden Bahnen nach Bedarf abgesperrt, ggfs. können auch an weiteren Tagen zusätzliche Bahnen bereitgestellt werden. Der Freitag wird zum „Schwimmertag“. Schwimmkurse werden werktags in der Zeit von 16:00 – 17:00 Uhr nach Bedarf durchgeführt.

Welche Zeiten gelten für Vereine?

Den zehn Vereinen und 800 Sportlern werden werktags in der Zeit von 15:00 - 21:30 Uhr Schwimmzeiten für das Training zur Verfügung gestellt. Montags bis Donnerstag steht das Sechs-Bahnen-Becken und am Freitag das Variobecken mit vier Bahnen bereit. Zusätzlich kann das Sechs-Bahnen-Becken am Sonnabend in der Zeit von 10:00 – 18:00 Uhr für Wettkämpfe oder Training genutzt werden. Während der Schulferien findet in der Regel kein Training statt, so dass dann die gesamte Halle für das Bevölkerungsschwimmen zur Verfügung steht.

Welche Zeiten gelten für Schulen?

Das Sechs-Bahnen-Becken der neuen Schwimmhalle wird von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 07:00 – 15:00 Uhr mit Ausnahme der Ferien für Schulen genutzt. Freitags findet das Schulschwimmen im Variobecken statt.

Was ist noch geplant?

Aktuell ist für Herbst 2015 ein Schwimmfest vorgesehen, dass bei guter Resonanz einen festen Platz in der Jahresplanung erhalten soll. Auch ein Frühschwimmen für ältere Menschen bzw. die in Schichten arbeitende Bevölkerung ist in Planung. Ein fester Termin wird nach Abstimmung mit den übrigen Nutzergruppen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeiten festgelegt, heißt es in der Betriebskonzeption.

Was kostet der Eintritt?

neu: 4,50 Euro (für 3 Stunden)

alt: Pro Person: 3,50 (für 2,5 Stunden)

Ermäßigt neu: 2,50 Euro

Ermäßigt alt: 2,00 Euro

Familienkarte neu: 8,00 Euro (ein oder zwei Erwachsene mit zwei oder mehr Kindern)

11er Karten

neu: 45,00 Euro

alt: 35,00 Euro

Ermäßigt neu: 25,00 Euro

Ermäßigt alt: 20,00 Euro

Familien neu: 80,00 Euro

Benutzung durch Gruppen und Vereine

a) Gruppen

neu: je 1 Stunde großes Becken 90,00 Euro

alt: je 1 Stunde gesamte Halle 76,50 Euro

neu: Kleines Becken 60,00 Euro

neu: 1 Bahn großes Becken 15,00 Euro

alt: 1 Bahn großes Becken 10,00 Euro

neu: Nichtschwimmerbereich 40,00 Euro

alt: Nichtschwimmerbecken 15,50 Euro

b) Vereine im Stadtsportbund Schwerin e.V.

neu: je 1 Stunde großes Becken 60,00 Euro

alt: je 1 Stunde gesamte Halle 45,00 Euro

neu: Kleines Becken 40,00 Euro

neu: 1 Bahn 10,00 Euro

alt: 1 Bahn großes Becken 7,50 Euro

neu: Nichtschwimmerbereich 25,00 Euro

alt: Nichtschwimmerbecken 15,50 Euro

Schwimmunterricht (10 Unterrichtseinheiten)

neu: Erwachsene 100,00 Euro

alt: Erwachsene 85,00 Euro

neu: Kinder und Jugendliche 75,00 Euro

alt: Kinder und Jugendliche 65,00 Euro

Was ist neu?

Die Duschkarte. Sie kostet 2 Euro und ist für eine halbe Stunde gültig. Zudem wird es künftig eine Familienkarte geben. Diese gilt für einen oder zwei Erwachsene mit zwei oder mehr Kindern. „Somit kommen auch ausdrücklich alleinstehende Eltern und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften mit ihren Kindern in den Genuss einer Familienermäßigung“, so die Begründung. Der Warmbadetag entfällt hingegen, da eines der beiden Becken konstant mit einer Temperatur von 29°/30° betrieben wird. Die Parkgebühr beträgt 2,00 Euro pro Tag.

Ab wann gelten die neuen Preise?

„Die Entgeltordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.“ Also nach der Entscheidung in der Stadtvertretung. Und sicher vor der Eröffnung der neuen Schwimmhalle im Februar.