Fönen unter Aufsicht - das Sicherheitskonzept der Schwimmhalle

  • Sylvia Kuska
„Die neue Schwimmhalle wird über eine Videoüberwachung für den Innen- und Außenbereich verfügen“, heißt es im Sicherheitskonzept für den Dreescher Neubau. Auch im Stiefelgang und an den Fönplätzen läuft die Kamera. Ist das erlaubt? Wir haben beim Datenschutzbeauftragten nachgefragt.
19.11.2014
Matthias Hufmann

„Das gesamte Konzept ist mit der Stadt abgestimmt“, sagt Referatsleiterin Ina Schäfer. Auch wenn das ein Prozess gewesen sei. Und ein Kompromiss. An den Fönplätzen - wie am Windfang, im Foyer und im Stiefelgang - lautet dieser: Aufgezeichnet wird nur im Gefahrenfall. „Es werden Schilder angebracht, die auf die Videoüberwachung hinweisen.“ Den Kompromiss habe man der Verwaltung abgerungen.

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Im Außenbereich sollen Kameras an allen vier Ecken des Gebäudes angebracht werden. Der Überwachungsmonitor und die Auslöseeinrichtung zur Aufzeichnung befinden sich am Counter. Aufgezeichnet werden soll vor allem, wenn die Schwimmhalle personell nicht besetzt ist, also nachts. Die gesamte Umgebung? Nein, sagt Ina Schäfer. Nur auf einem Streifen von einem Meter Breite. Nicht der ganze Vorplatz. Das sei auch so im Sicherheitskonzept festgehalten - und „noch akzeptabel“.