Haft nach Attacke auf Afrikaner
Nach zwei Verhandlungstagen sah es das Amtsgericht Schwerin als erwiesen an, dass der Angeklagte Martin F. den 28-Jährigen aus Somalia und seine beiden Begleiterinnen aus Ghana in der Straßenbahn anpöbelte, den Mann nach dem Aussteigen in der Keplerstraße verfolgte, um ihn - gemeinsam mit einem weiteren Angreifer - zusammenzuschlagen. F. zielte mit der Faust ins Gesicht und streckte ihn mit einer Glasflasche gegen die Schläfe nieder. Der Somalier musste mit Platzwunden und einer Fraktur ins Krankenhaus gebracht werden. Tatzeit: 12. September, 20.30 Uhr.
Am Dienstag dieser Woche wurde F. (28) wegen gefährlicher Körperverletzung, Volksverhetzung und Beleidigung verurteilt, bestätigte ein Sprecher des Amtsgerichtes. Der zweite Angreifer konnte nicht ermittelt werden.
„In der Verhandlung zeigte der Angeklagte keine Anzeichen von Reue“, sagte Tim Bleis von der Opferberatung Lobbi. „Seine vorgebrachte Entschuldigung kann als rein taktische Maßnahme gewertet werden, wie so oft in vergleichbaren Prozessen.“ Unterstützung im Gerichtssaal habe F. von etwa zehn Personen erhalten, „die durch Auftreten und Kleidung ebenfalls deutlich machten, wessen Geistes Kind sie sind.“
Der Fall hatte auch für Aufsehen gesorgt, weil der Beschuldigte nach erfolgter Festnahme zunächst wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden war. F. stand damals schon unter Bewährung. Er war der Polizei wegen zahlreicher Delikte bekannt, darunter Körperverletzung. Das Opfer wurde schwer verletzt - und trotzdem konnte der Tatverdächtige am nächsten Morgen gehen.
Zur Begründung hieß es: „Die Bereitschaftsstaatsanwältin wurde über den Vorfall telefonisch in Kenntnis gesetzt. Sie vermochte nach den ihr bekannten Informationen keine Haftgründe zu erkennen.“
F. wurde drei Tage nach der Tat zur Fahndung ausgeschrieben. Er stellte sich 48 Stunden später.