Handy weg nach Hassposting

Ein 26-jähriger Mann aus Gadebusch weiß jetzt auch, was ein beschleunigtes Verfahren ist. Am Dienstag wurde er vom Staatsschutz festgenommen und von der Staatsanwaltschaft Schwerin angeklagt, am Mittwoch wurde er vom Amtsgericht Wismar verurteilt.
30.09.2015
dieschweriner

Und zwar wegen „der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten sowie Volksverhetzung“, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der Gadebuscher hatte am Dienstag im Internet verfassungsfeindliche Parolen gepostet und die Inbrandsetzung eines Flüchtlingsheims angekündigt.

Das Urteil: Fünf Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, sowie 300 Euro Strafe. Das Mobiltelefon, mit dem er die Postings verbreitet hatte, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft als Tatobjekt eingezogen.

In der Hauptverhandlung hat der Verurteilte angegeben, die Drohung nicht ernst gemeint und aus persönlichem Frust gehandelt zu haben. Das Urteil ist rechtskräftig.