Das sind die geplanten Auflagen für „Power for Kids“
Damit es für „Power for Kids“ nach den Missbrauchsfällen weitergehen kann, muss der Verein einige Auflagen erfüllen. So sollen die Vereinsräume in der Hegelstraße vorübergehend geschlossen werden. Für die Kinder und Jugendlichen würden währenddessen Alternativ-Angebote an sechs Tagen in der Woche zur Verfügung stehen, heißt es im Entwurf der Zielvereinbarung.
Der Verein soll sich zudem verpflichten, „die Missbrauchsfälle und die zurückliegenden Ereignisse aufzuarbeiten.“ Das bedeutet: Supervision für die Mitarbeiter, Schulungen für ehrenamtliche Helfer, ein von Fachkräften geprüftes Vereins- und Schutzkonzept. „Power for Kids“ soll einen Beirat ins Leben rufen, in dem nach Möglichkeit u.a. der Ortsbeirat, die Verwaltung und ein Mitglied des Jugendhilfeausschusses vertreten sind.
Im ersten Jahr soll diesem Beirat und dem Jugendamt monatlich über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen berichtet werden. Der Entwurf der Zielvereinbarung wird vermutlich noch am Freitag beschlossen.
Der Gründer von „Power for Kids“, Peter B., ist wegen vielfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagt. Er hat die Taten gestanden. Das Urteil soll voraussichtlich am 10. Februar fallen.