Keine Listen im Gericht

Gerichtsgebäude bleiben tabu für die Unterschriftenlisten zum Volksbegehren gegen die Gerichtsreform.
09.04.2014
dieschweriner

Die Grünen sind am Mittwoch im Landtag mit ihrem Antrag gescheitert. Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) hatte kurz nach dem Start des Volksbegehrens die Listen aus den Gerichten verbannt, weil „Privatangelegenheiten“ aus Dienstgebäuden fernzuhalten seien. Es gelte, die Neutralität der Justiz zu wahren, so Kuder.

„Meiner Meinung nach ist diese Begründung vorgeschoben, um ein ungelegenes Volksbegehren zu behindern“, sagte der Vorsitzende der bündnisgrünen Fraktion, Jürgen Suhr. „Das Verbot ist vielmehr durch die Angst der Regierungskoalition begründet, bei einer Volksabstimmung zu unterliegen.“

Mitte März war das Volksbegehren gestartet. Ziel der Initiatoren ist es, die Schließung von fünf Amtsgerichten zu verhindern. Wenn 120 000 Unterschriften zusammenkommen, muss sich der Landtag mit einem neuen Gesetz befassen.