Jugendlichen unter 18 Jahren bleibt die Teilnahme an Landtagswahlen verwehrt. Der Landtag lehnte am Mittwoch mit den Stimmen von SPD und CDU eine Änderung des Wahlrechts ab. Grüne und Linke hatten sich dafür eingesetzt, das Mindestwahlalter von 18 auf 16 herabzusetzen. Die SPD beugte sich damit der Koalitionsdisziplin. An Kommunalwahlen dürfen auch 16- und 17-Jährige teilnehmen.