Hisst die Regenbogenflagge!

Das Innenministerium will das Hissen der Regenbogenflagge vor dem Schweriner Rathaus untersagen. Zwei Dinge kann man daraus lernen - und eine Schlussfolgerung sollte man daraus ziehen.
17.06.2014
Ein Kommentar von Matthias Hufmann

1. Lerneffekt: Es gibt eine Beflaggungsverordnung des Landes.

2. Lerneffekt: Wenn man etwas verhindern will, was seit Jahren (Achtung, wichtiges Wort) toleriert wird, dann gerät man schnell in Erklärungsnot.

Und die Schlussfolgerung? Es geht hier um die Gleichberechtigung von Homosexuellen. Und nicht um die Rechthaberei von Lorenz Caffier. Hisst die Flagge!

 

Der Hintergrund:

Lorenz Caffier (CDU) hat den Städten und Gemeinden verboten, das Symbol für die Gleichberechtigung vor öffentlichen Gebäuden zu hissen. In einem Erlass teilte das Innenministerium mit, dass Flaggen privater Organisationen genehmigt werden müssten. Die Regenbogenfahne aber sei „nicht genehmigungsfähig“. In Schwerin starten die schwul-lesbischen Kulturtage am Freitag. Hier geht's zum NDR-Bericht.

 

 

 

 

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