Bürokratie bremst den kostenlosen Schulbus

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Die neuen Regelungen sind beschlossen. In wenigen Tagen sollen sie in Kraft treten. Bis Kinder in Schwerin kostenlos mit Bus und Bahn zur Schule fahren können, dauert es aber noch. Mit Glück nur ein paar Wochen. Mit Pech bis zum neuen Schuljahr.
12.04.2017
Sylvia Kuska

Ihr Kind profitiert von der kostenlosen Schulbeförderung? Und Sie würden jetzt am liebsten gleich einen Antrag stellen? Gemach, gemach! So schnell kommt ein theoretischer Gesetzestext praktisch nicht in Fahrt.

Aber der Landtag hat doch die Regelungen beschlossen?! Stimmt! Sie sollen auch voraussichtlich noch im April verkündet werden. Dann sind sie gültig, lässt uns das Bildungsministerium wissen. Damit fahren Bus und Bahn aber trotzdem noch nicht kostenlos für Schüler ab.

Grund ist das Prozedere, das so eine Schulgesetzänderung nun in der Stadtverwaltung in Gang setzt. Denn: Das Gesetz steckt nur den Rahmen. Die Details muss die Stadt festlegen.

Und so werden jetzt in der Schulabteilung zunächst einmal die Einzelheiten geklärt: Wie läuft das Antragsverfahren ab? Wie werden die Kosten erstattet? Und so weiter.
Dann müssen die Formulare dafür her.
Und schließlich hat das Bildungsministerium der Stadt noch eine andere Hausaufgabe aufgegeben: Sie muss bei ihren Schuleinzugsbereichen – aus denen sich dann die jeweils örtlich zuständige Schule ergibt – nachbessern. Die Stadt hat der Einteilung die Stadtteile zugrunde gelegt. Das ist dem Ministerium nicht präzise genug. Es fordert eine Abgrenzung nach Straßennamen.

Wenn all diese Details feststehen, müssen sie zu einer Satzung zusammengefasst werden. Hat die Verwaltung die zu Papier gebracht, sind die politischen Gremien gefragt. Erst der Hauptausschuss. Dann die Stadtvertreter. Sie haben das letzte Wort - tagen in der Regel aber nur einmal im Monat.

„Wir versuchen, die kostenlose Schülerbeförderung so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen, spätestens aber zu Beginn des neuen Schuljahres“, sagt eine Stadtsprecherin.

Warum liegen die Details nicht längst fertig in der Schublade? Spätestens nach der ersten Lesung des Gesetzes im Januar hätte doch klar sein müssen, dass die von der Koalition vorgeschlagenen Änderungen kommen werden. Im Voraus solche Details festlegen – so funktioniere Verwaltung nun mal nicht. „Erst wenn das Gesetz verabschiedet ist, können wir eine Satzung erarbeiten.“

Die Stadtverwaltung präzisierte unserem Magazin gegenüber inzwischen auch die Zahlen, wie viele Kinder von den neuen Regelungen profitieren könnten: Demnach lernen an den allgemeinbildenden staatlichen Schulen, inklusive Förderschulen, derzeit 7.529 Schüler. „Nach unseren Schätzungen könnten etwa 1500 in den Genuss der kostenlosen Schülerbeförderung kommen.“

Mehr zum Thema: Die kostenlose Schülerbeförderung kommt - ein bisschen

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