
Lenin wird's überstehen, Frau Gramkow!
Sie hatte mit der Begründung abgelehnt, die Aktion beeinträchtige das Erscheinungsbild und den öffentlichen Denkmalzweck. Außerdem könnten Teilnehmer von der Leiter stürzen und sich verletzen.
Drei Stunden soll Lenins Haupt nicht zu sehen sein, von 14 bis 17 Uhr. Und dafür das Mahnen verbieten? Ausgerechnet am Jahrestag des Volksaufstandes, ausgerechnet von einer Oberbürgermeisterin mit SED-Vergangenheit, ausgerechnet von einer Politikerin der Linken, einer Partei also, der das Erinnern ohnehin schwerfällt? Gramkow wurde schlecht beraten. Zumindest hätte man ihr sagen sollen, dass ihre Partei durchaus mal Plakate in 14 Meter Höhe an der Rügenbrücke aufhängt und darauf den Mindestlohn fordert. 2011 war das. Und 11 Meter höher als nächste Woche. Offenbar glaubt Gramkow, dass man schneller stürzt, wenn es um Freiheit geht.
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat jetzt einem Eilantrag stattgegeben und die Verhüllung erlaubt. Das Gericht wies auf die grundrechtlich geschützte Meinungs- und Kunstfreiheit hin. Meinungsäußerungen und künstlerische Aktionen könnten auch Kunstwerke zum Gegenstand haben, zumal solche im öffentlichen Raum, hieß es.
Die Begründung müsste Gramkow peinlich sein. Ihre - und die des Gerichts.