Einfach durch den Behördendschungel

  • Regge-Schulz
Sie möchten ein Straßenfest feiern? Eine Demo organisieren? Eine große Party für ganz Schwerin schmeißen? Für die Genehmigungen dafür müssen Sie nicht mehr von Pontius zu Pilatus laufen. Die lassen sich seit Neuestem bequem online beantragen – mit einem Antrag für alle Behörden.
11.02.2015
Sylvia Kuska

Wie funktioniert die Online-Anmeldung?
Über ein Anmeldeformular. „Das erreicht man auf zwei Wegen“, sagt Veranstaltungsmanager Heiko Stolp. Erstens, über das Bürgerkonto. Das Prinzip: Einmal registrieren, danach alle Anträge online stellen und verwalten. Wer die gleiche Veranstaltung im kommenden Jahr wieder erstellen möchte, kann aus dem alten einfach einen neuen Antrag machen. Auch der aktuelle Bearbeitungsstatus lässt sich verfolgen.
Zweitens, ohne separate Registrierung über den Veranstaltungslink auf www.schwerin.de.

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Was bringt es, die Genehmigung online zu beantragen?
Das spart Wege und Bürokratie. Bei vielen Veranstaltungen haben mehrere Fachstellen ein Wörtchen mitzureden. Zum Beispiel Polizei, Feuerwehr, Ordnungsamt oder Flächenverwalter. Veranstalter müssen sich nicht mehr selbst an die einzelnen Stellen wenden. Das Formular fasst alle bisherigen Einzelanträge zu einem Online-Antrag zusammen. Je nach Art der Veranstaltung sind mehr oder weniger Seiten auszufüllen.

Was geschieht nach dem Absenden mit dem Antrag?
Er landet in der Geschäftsstelle des Veranstaltungsmanagements. Von dort leiten Heiko Stolp und eine Kollegin ihn an alle zuständigen Stellen weiter. Ist der Antrag bearbeitet, wird die Genehmigung zusammen mit den Bescheiden und Hinweisen als E-Mail versendet. „Die unterschriebenen rechtskräftigen Bescheide folgen dann auf dem Postweg“, sagt Heiko Stolp.

Was passiert mit den übermittelten Daten?
„Sie werden nur im Zusammenhang mit dem Antrag verwendet und nicht weiterverwertet“, sagt Heiko Stolp.

Wird der Veranstaltungstermin öffentlich gelistet?
Wer möchte, kann über den Online-Antrag auch zulassen, dass seine Veranstaltung inklusive Foto auf der Internetseite des Landestourismusverbands freigegeben wird. „Dadurch ist sie dann automatisch auch im Veranstaltungskalender von Schwerin zu finden.“

Welche Veranstaltungen müssen angemeldet werden?
Dazu gehören zum Beispiel Straßenfeste, private wie gewerbliche Feuerwerke, Messen, Märkte und Konzerte. Was ist mit privaten Geburtstagsfeiern oder Gartenpartys? Sie bedürfen nicht zwingend einer Genehmigung. „Wer sie trotzdem anmeldet, ist aber auf der sicheren Seite, falls sich Nachbarn beim Ordnungsamt oder der Polizei beschweren“, sagt Heiko Stolp.