Mutter setzt kleinen Sohn im Schlafanzug aus

Dieser Fall macht uns wirklich fassungslos: Im Stadtteil Mueßer Holz hat eine Mutter ihren sechs Jahre alten Sohn erst verprügelt und dann im Schlafanzug vor die Haustür gestellt. Die Zivilcourage der Nachbarn bewahrte den Jungen vermutlich vor Schlimmerem.
17.02.2014
dieschweriner

Anwohner im Mueßer Holz trauen ihren Augen nicht, als sie am Sonntagmorgen von ihrem Balkon aus einen kleinen Jungen weinend im Schlafanzug auf der Straße stehen sehen. Ist er davon gelaufen? Hat er sich ausgesperrt? Die Nachbarn geben der Mutter Bescheid. Dann das Unfassbare: Diese weigert sich, ihren Sohn in die Wohnung zu lassen. Entsetzt rufen die Nachbarn die Polizei. Damit der Junge bei Temperaturen um vier Grad nicht weiter frieren muss, nehmen die Anwohner ihn mit zu sich nach Hause. Der Sechsjährige klagt über Schmerzen. Er hat, so stellt der Rettungsdienst kurz darauf fest, Prellungen am Oberkörper und wird zur Beobachtung ins Krankenhaus gebracht.

Anzeige

Den Polizisten gegenüber räumt die Mutter ein, ihren Sohn erst geschlagen und dann aus der Wohnung geschmissen zu haben. Sie sagte, dass sie das Kind nicht zurücknehmen wolle, berichtet Steffen Salow von der Polizei. Auch für die Beamten ist das ein ungewöhnlicher Fall. „Wir haben überlegt, ob wir ihn überhaupt veröffentlichen sollen“, sagt der Polizeisprecher gegenüber unserer Redaktion. Die Zivilcourage, die die Nachbarn gezeigt haben, hat uns jedoch darin bestärkt.“

Und wie geht es nun weiter? Die Polizei hat eine Anzeige wegen Misshandlung Schutzbefohlener und Verletzung der Fürsorgepflicht aufgenommen. Auch der Kinder- und Jugendnotdienst war umgehend vor Ort und hat das Jugendamt eingeschaltet. Die Stadt bietet der Familie ihre Hilfe an und dankt den aufmerksamen Nachbarn.

2013 wurden durchschnittlich elf Kindeswohlgefährdungen pro Woche beim Schweriner Jugendamt gemeldet, insgesamt 577. Im Jahr davor waren es 9,5 Meldungen in der Woche. Tatsächlich festgestellt wurden im vergangenen Jahr 48 akute Kindeswohlgefährdungen, die zur vorübergehenden stationären Unterbringung der Kinder und Jugendlichen, zur Unterbringung in Pflegefamilien und/oder Anrufung des Familiengerichts führten. 2012 waren es 43 akute Kindeswohlgefährdungen.