Und wie viel Miete zahlen Sie?

  • Kuska
4,00 bis 9,35 Euro sind in Schwerin der Schnitt. Sagt der neue Mietspiegel. Wo Sie mit Ihrer Miete stehen und wem die neue Übersicht was bringt?
06.01.2016
Sylvia Kuska

Wie haben sich die Mieten in Schwerin entwickelt?
Insgesamt betrachtet sind sie im Vergleich zur letzten Erfassung um 2,8 Prozent gestiegen. Ursächlich dafür seien in erster Linie Neuvermietungen, sagt Ulrich Frisch vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte.

Werden jetzt die Mietpreise steigen?
Das lässt sich pauschal nicht sagen.
Erstens ist kein Vermieter gezwungen, mehr zu verlangen.
Zweitens kommt es darauf an, wie sich Ihre Miete in den vergangenen Jahren entwickelt hat: Innerhalb von drei Jahren darf sie maximal um 20 Prozent erhöht werden. So steht's im BGB.
Drittens hat sich die Vergleichsmiete nicht in allen Kategorien erhöht. Für 55 Quadratmeter große Wohnungen aus den 70ern, die noch gar nicht oder nach 1992 modernisiert wurden, ist sie zum Beispiel gleich geblieben. In besonders kleinen und großen Altbauwohnungen je nach Ausstattung zum Teil sogar leicht gesunken.

Und was sagen die „großen“ Vermieter in der Stadt? „Niemand muss sich sorgen, dass jetzt eine Erhöhungslawine auf die Mieter zurollt“, so Peter Majewski von der Wohnungsgesellschaft Schwerin. „Kleinere“ Erhöhungen seien aber nicht auszuschließen. Wie viele Mieter das betreffen könnte, könne er nicht sagen. Aber: Bei der WGS prüfe ein Datensystem regelmäßig und automatisch alle Bestandsmieten, unabhängig davon, ob ein neuer Mietspiegel erstellt wurde. Wir haben auch bei der SWG nachgefragt, aber noch keine Rückmeldung erhalten.

Zum persönlichen Vergleich: Wo steht der Mietspiegel?
www.schwerin.de

Welche Angaben liegen ihm zugrunde?
Er basiert auf den Daten von 17.912 Mietswohnungen, die sich aus 8462 Bestandsmieten und 9450 Neuvermietungen zusammensetzen. Preisentscheidende Faktoren sind Alter der Gebäude, Ausstattung, Größe und Lage. Berücksichtigt wurden aber nur Wohnungen, für die sich die Miete in den vergangenen vier Jahren verändert hat.

Wie bindend ist er?
Liegt die Miete drüber, hat der Mieter keinen Anspruch darauf, dass sie sinkt. Liegt sie drunter, kann der Vermieter sie bei bestehenden Mietverträgen bis zum ortsüblichen Niveau anheben. Vermietet er eine Wohnung neu, kann er die Miete unabhängig vom Mietspiegel frei festlegen. Eine entsprechende „Mietpreisbremse“ wie etwa in Berlin gibt es in Schwerin bislang nicht.

Was bringt so ein Mietspiegel?
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist ein Maßstab für die Rechtmäßigkeit von Mieterhöhungen. Sie soll Mietern und Vermietern eine Orientierung geben und Rechtsstreitigkeiten verhindern. In Schwerin handelt es sich zudem um einen qualifizierten Mietspiegel. Soll heißen, er wird nach anerkannten wissenschaftlichen Kriterien erstellt, muss eine Mindestanzahl an Daten zugrunde legen, alle zwei Jahre überarbeitet werden und hat dadurch bei Streitigkeiten vor Gericht eine nicht unwesentliche Aussagekraft.

Ist er tatsächlich ein realistisches Abbild der Mietpreise?
Das ist umstritten.
Erstens werden die Werte davon beeinflusst, auf wie viele Daten zugegriffen werden kann. Zum Vergleich: Diesmal waren es knapp 18.000 Mietwohnungen, vor zwei Jahren 6100 weniger.
Zweitens werden nur Wohnungen berücksichtigt, für die sich die Miete in den vergangenen vier Jahren verändert hat. Dadurch fallen viele Wohnungen durchs Raster und es werden keine Durchschnittswerte ermittelt. Kritiker nennen die Übersicht daher lieber "Mieterhöhungsspiegel".
Die zeitliche Einschränkung erschwert es wiederum drittens, für jeden Stadtteil die erforderliche Mindestdatenmenge zusammenzubekommen.

Welche besonderen Auffälligkeiten hat es bei der Erstellung gegeben?
Der höchste einzelne Nettokaltpreis lag bei 10,86 Euro pro Quadratmeter und muss in der Werdervorstadt (Möwenburgstraße) gezahlt werden.
Kleine Apartments bis 30 Quadratmeter Wohnfläche werden offenbar immer gefragter. Erstmals reichte die Datenbasis, um sie in die Übersicht mit aufzunehmen.

Von wem stammen die Daten?
Der größten Teil von Vermietern. Aber auch Mieter können sie dem Gutachterausschuss zur Verfügung stellen.