
Eduard Lindhammer: Verurteilt zu 25 Jahren Zwangsarbeit
Eduard Lindhammer (Jg. 1932), 1950 Verurteilung durch ein sowjetisches Militärtribunal in Schwerin wegen angeblicher Zugehörigkeit zu einer antisowjetischen Untergrundorganisation zu 25 Jahren Zwangsarbeit, von 1950 bis 1954 Lagerhaft in der Region Wokruta, 1956 Entlassung. Seine Erinnerung:
„Man bekam irgendein leinenes Unterzeug, eine Wattehose, die schon gebraucht war, natürlich auch geflickt, eine Art Hemd mit langen Ärmeln und einen sogenannten Buschlat, eine Wattejacke, die ebenfalls dünn, getragen und geflickt war. Dazu eine Art Schapka. Für die Füße bekam man Fußlappen. Über die Fußlappen zog man einen Wattestrumpf, und den Wattestrumpf steckte man in eine Art Schuhwerk, das aus alten Reifen hergestellt war. Das Gemeine an dieser Bekleidung lag darin, dass sich der Schnee in dieser Art Boots-Schuhen sammelte, bei Wärme taute und bei Nässe wieder gefror. Erfrierungen waren also etwas Normales. Meine großen Zehen waren noch Jahre nach der Rückkehr völlig unempfindlich.“
Aus: Anne Drescher: Haft am Demmlerplatz. Gespräche mit Betroffenen. Sowjetische Militärtribunale Schwerin 1945 bis 1953, Schwerin 2004, S. 119f.
Hintergrund:
Gulag. Spuren und Zeugnisse 1929–1956
Die Ausstellung ist bis 24. Oktober zu sehen. Täglich von 10 bis 18 Uhr.
Eintritt: 5 Euro, ermäßigt 3 Euro, bis 18 Jahre frei
Führungen täglich 14 Uhr, für Gruppen mit Voranmeldung
Marstall Schwerin
Werderstraße 120
19055 Schwerin