Kulturförderung wird schneller entschieden

Sie sind ein Verein, Verband oder Projektträger? Und möchten für 2015 eine Kulturförderung beantragen? Dann nix wie los! Die Anträge müssen spätestens in zwei Wochen beim Kultusministerium sein.
17.09.2014
dieschweriner

Stichtag ist Mittwoch, der 1. Oktober. „Das frühere Antragsdatum ist erforderlich, weil wir über die Kulturförderung schneller als in den vergangenen Jahren entscheiden wollen“, sagt Kulturminister Mathias Brodkorb. Das ist Neuerung eins.

Anzeige

Neuerung 2: Die Kultur wird künftig über ein Drei-Säulen-Modell gefördert. Säule 1 ist die kulturelle Grundversorgung. Sie erfasst Musikschulen, Kinder- und Jugendkunstschulen, Bibliotheken, Projekte der Literaturhäuser, Film- und medienpädagogische Projekte und Vorhaben soziokultureller Einrichtungen. In den Säulen 2 und 3 werden Projekte von überregionaler oder landesweiter Bedeutung und sonstige herausragende Projekte unterstützt.

Neuerung 3: Projekte der Grundversorgung und überregionale Projekte können erstmals für zwei Jahre gefördert werden. Bisher mussten die Anträge jedes Jahr neu gestellt und bearbeitet werden.

Neuerung 4: Bei einer Landesförderung von bis zu 20.000 Euro reicht ein vereinfachter Verwendungsnachweis.

Die Anträge für die Kulturförderung gibt es auf den Internetseiten des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur: www.bm.regierung-mv.de

Weitere Artikel