Fragen und Antworten zum Welterbe-Antrag

Die Oberbürgermeisterin hat die wichtigsten Fragen zur Bewerbung beantwortet. Einen Auszug finden Sie hier.
13.06.2014
dieschweriner

Land und Landeshauptstadt bemühen sich gemeinsam um die Aufnahme des Residenzensembles in das Unesco-Welterbe. Wieso ist die Stadt so intensiv mit eingebunden, wenn das Schloss doch Eigentum des Landes ist?

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Angelika Gramkow: Die Verwaltung setzt damit eine Initiative des Vereins „Pro Schwerin“ und Beschlüsse der Stadtvertretung um. Der erste datiert übrigens schon aus dem Jahr 2001. Landtag und Landesregierung konnten danach ebenfalls für das Vorhaben gewonnen werden.

Wovon ist abhängig, wann und ob die Bewerbung eingereicht wird?

Unser Antragsbegehren ist im August 2012 fertig gestellt worden. Bis dahin konnte jedes Bundesland zwei Kandidaten vorschlagen.

Was würde der Titel für Schwerin bedeuten?

Der Titel Weltkulturerbe wäre ein Qualitätssiegel, mit dem das positive Image der Stadt Schwerin sogar international ausstrahlen könnte. Dass wir das Schweriner Schloss als eine weltweit anerkannte Marke platzieren könnten, würde die touristische Entwicklung Schwerins natürlich auf jeden Fall befördern.

Sehen Sie keine Gefahr, dass Investoren bei zu hohen Auflagen fernbleiben und dass möglicherweise auch keine Veranstaltungen mehr im Schlossgarten stattfinden können?

Für den Managementplan, der aber erst nach einer postiven Entscheidung 2014 in Angriff genommen wird, müssen die denkmalpflegerischen Zielsetzungen für den Antragsbereich erarbeitet werden. Damit verbunden sind Festlegungen zur künftigen Nutzung des Schlossgartens, des Alten Gartens und des Anlegebereiches der Weißen Flotte in der Schlossbucht. All dies bedeutet eine Selbstverpflichtung der Stadt, ihre Entscheidungsspielräume dem Ziel der Erhaltung und Weiterentwicklung des Weltkulturerbes unterzuordnen und bindende Festlegungen zu treffen. Das macht (temporäre) Veranstaltungen im Schlossgarten oder auf dem Alten Garten nicht unmöglich. Sicher wird nicht alles möglich sein. Zum Beispiel keine Autorennen durch den Schlossgarten.

Und was die Auflagen für Investoren angeht - in den ausgewiesenen Denkmalbereichen der Stadt müssen sich Investoren jetzt schon an bestimmte Festlegungen halten. Gleichzeitig eröffnen sich dadurch für die Hausbesitzer aber auch Fördermöglichkeiten, die es sonst nicht gäbe. (Das ganze Interview: Hier klicken)

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