
Bald kommt Bewohnerparkzone Nummer elf
Um welche Straßen geht es?
Die Stadtvertreter haben der Oberbürgermeisterin empfohlen, die Bewohnerparkzone im Bereich Amtstraße, Walter-Rathenau-Straße, Bornhövedstraße und Werderstraße einzurichten. In den Bereichen von Kitas soll es Kurzzeitparkbereiche geben.
Die Verwaltung hingegen favorisiert ein kleineres Gebiet innerhalb der Grenzen von Hospitalstraße, Ferdinand-Schultz-Straße und Amtstraße. Inwiefern eine Ausdehnung auf die anderen Straßen nötig, sinnvoll und machbar ist, werde nun geprüft.
Eine abschließende Festlegung auf konkrete Straßen gibt es also noch nicht.
Warum soll die Zone eingerichtet werden?
Laut Beschlussvorlage ist der Parkraum in der Werdervorstadt ohnehin knapp. Darüber hinaus weichen viele Schelfstädter - insbesondere im Zuge von Bauarbeiten – in den Bereich der Werdervorstadt aus. Hinzu komme, dass Fahrzeuge auf Gehwegen abgestellt werden und Rollstuhlfahrern sowie Personen mit Rollatoren und Kinderwagen den Weg versperren.
Nach welchen Kriterien können Straßen zu Bewohnerparkzonen erklärt werden?
Solche Zonen können überall dort eingerichtet werden, wo der Parkdruck so hoch ist, dass Bewohner wiederkehrend Probleme haben, in zumutbarer Entfernung zu ihrer Wohnung einen Stellplatz zu finden.
Was bedeutet das für die betroffenen Bewohner der Werdervorstadt?
Wer innerhalb einer ausgewiesenen Zone parken möchte, benötigt eine Bewohnerparkkarte. Diese gibt es im Bürgerbüro. Die Jahresgebühr beträgt 30,70 Euro. Wird während der Gültigkeitsdauer das Kennzeichen gewechselt, fallen für die Umschreibung 5 Euro an. Wer sein Fahrzeug ohne Parkkarte parkt, muss mit einem Knöllchen rechnen.
Ab wann soll die Bewohnerparkzone eingerichtet werden?
Der Beschluss der Stadtvertreter spricht von einer zeitnahen Einrichtung. Laut Verwaltung werde das frühestens im Herbst 2014 der Fall sein.
Wer erhält einen Bewohnerparkausweis?
Personen, die in der Bewohnerparkzone wohnen und auch amtlich gemeldet sind – sofern sie keinen eigenen Stellplatz besitzen oder angemietet haben. Ausgestellt wird die Karte für Fahrzeuge, die auf den Bewohner als Halter zugelassen sind oder die er nachweislich dauerhaft nutzt. Bei Letzterem benötigt er als Nachweis vom Halter eine so genannte Nutzungsüberlassungserklärung.