Bildungskarte bald im Einsatz. Wo? Unklar!

  • Sylvia Kuska
Nach den Landkreisen Mecklenburg-Strelitz und Ludwigslust-Parchim führt nun auch Schwerin für bedürftige Kinder und Jugendliche die Bildungskarte ein. Sie ist so groß wie eine EC-Karte. Bezahlt werden können damit Freizeitangebote oder Nachhilfestunden. Welche Vereine, Museen & Co. sie tatsächlich akzeptieren werden, ist noch unklar. Losgehen soll es trotzdem am 2. April. Wie die Karte funktioniert? Wir erklären es.
21.03.2014
Sylvia Kuska

Für wen ist die Bildungskarte gedacht?
Für Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Über das Bildungs- und Teilhabepaket können sie Zuschüsse zum Mittagessen, zur Nachhilfe, für Kita- und Schulausflüge oder für Freizeitangebote beantragen. In Schwerin hätten laut Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow derzeit 6140 Mädchen und Jungen Anspruch auf die Karte. 

Wie funktioniert sie?
Die Karte enthält ein virtuelles Konto. Welches Guthaben darauf verbucht wird, hängt von der bewilligten Leistung ab. Macht die ausgesuchte Einrichtung bei der Aktion mit, einfach die Karte bei ihr vorlegen. „Sie verbucht beispielsweise den Mitgliedsbeitrag darauf und bekommt ihn von der Stadt erstattet“, sagt Barbara Diessner, Leiterin des Amtes für Soziales und Wohnen. Um die Karte nutzen zu können, müssen sich die Inhaber unter www.but-konto.de als „Empfänger“ registrieren.

Wichtig: Zunächst können nur Leistungen für Nachhilfe und Freizeitaktivitäten über die Karte abgerechnet werden. Mittagessen und Kita- oder Schulausflüge kommen erst Anfang August dazu.

Kann die Karte bei allen Freizeiteinrichtungen und Nachhilfelehrern vorgelegt werden?
Nein. Nur bei denen, die sich an der Aktion beteiligen. Welche und wie viele Einrichtungen das sein werden, ist noch unklar. Denn die Verwaltung plant erst für 26. März eine Info-Veranstaltung für potentielle Anbieter. Zur Erinnerung: Eingesetzt werden soll die Karte bereits ab 2. April. Eine Liste mit den Anbietern findet man dann im Internet unter www.but-konto.de.

Wie kommen Kinder und Jugendliche an die Karte?
Sie wird bei einem Neu- oder Folgeantrag zusammen mit dem Bewilligungsbescheid verschickt. Jedes berechtigte Kind aus einer Familie erhält seine eigene Karte.

Was soll sie bringen?
Sie soll Kindern und Jugendlichen den Zugang zu den geförderten Leistungen erleichtern. Vorleistungen werden nicht mehr nötig. Perspektivisch soll auch der Verwaltungsaufwand sinken, infolgedessen die Bearbeitungszeit von Anträgen kürzer werden, so Sozialdezernent Dieter Niesen.

Wie kommt das Geld auf die Karte?
Sobald ein neuer oder nachfolgender Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bewilligt ist, bucht die Verwaltung das Guthaben auf das virtuelle Konto. Wie viel noch drauf ist, können sich Familien in ihrem persönlichen Account auf www.but-konto.de anschauen. Vereine, Museen etc. sehen das nicht. Datenschutz. Sie erhalten nur die Info, ob genug Guthaben da ist, um den erforderlichen  Betrag abzuziehen.

Was passiert mit ungenutztem Guthaben?
Die Anträge aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden in der Regel für ein halbes Jahr bewilligt. „Guthaben, das in dieser Zeit nicht ausgegeben wird, verfällt nicht automatisch, sondern bleibt für eine befristete Zeit erhalten", sagt Barbara Diessner.

Was müssen Vereine & Co. tun, um über die Karte abrechnen zu können?
Sie müssen sich als „Anbieter“ auf der Internetseite www.but-konto.de registrieren und bei jedem Bezahlvorgang einloggen. Ein Lesegerät für die Karten ist nicht nötig.

Gelten die Zuschüsse nun nur noch für Anbieter, die die Bildungskarte akzeptieren?
Nein. Bei allen anderen wird wie bisher abgerechnet.

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