
Bockhahn kann Sozialsenator werden
09.01.2015
dieschweriner
Eine Mitbewerberin hatte nach der Wahl beim Verwaltungsgericht Schwerin geklagt, da sie im Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt worden sei - und recht bekommen. Begründung: Bockhahn habe wegen fehlender Verwaltungserfahrung nicht die nötige Eignung für das Amt.
Dagegen wiederum war die Rostocker Bürgerschaft vorgegangen. Es folgte langer Streit und für Bockhahn eine lange Zeit des Wartens. Bis Freitag. Bis zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald. Der Ernennungsstopp wurde endgültig aufgehoben.
Oberbürgermeister Roland Methling (parteilos) muss Bockhahn jetzt einen Termin zur Überreichung der Senatoren-Urkunde vorschlagen. „Ich bin überglücklich!“, hat Bockhahn auf Twitter geschrieben. Jetzt könne er loslegen.