Briefwahlunterlagen werden ab 9. September versendet

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    Die Schweriner sind am 18. September eingeladen, die Präsentation der Wahlergebnisse im Foyer des Stadthauses live zu verfolgen.
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 7. September das endgültige Ergebnis der OB-Wahl festgestellt - und Hinweise gegeben für die Stichwahl.
08.09.2016
dieschweriner

Bei einer Wahlbeteiligung von 64,3 Prozent gaben 50.871 Wählerinnen und Wähler am 4. September ihre Stimme ab. Da niemand der Bewerberinnen und Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, findet am 18. September eine Stichwahl statt - zwischen Angelika Gramkow (Die Linke) und Rico Badenschier (SPD). Für Amtsinhaberin Gramkow stimmten 15.869 Schweriner (31,6 Prozent), für Bewerber Badenschier 9.506 (18,9 Prozent).

Mit der Versendung der Briefwahlunterlagen zur Stichwahl beginnt die Wahlbehörde am 9. September, teilte die Verwaltung am Donnerstag mit. Allen Wählern, die bereits am 4. September an der Briefwahl teilgenommen haben, wird automatisch ein neuer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zugesandt, sofern sie auch für die Stichwahl wahlberechtigt sind. Dies gilt auch für Wähler, die im ersten Wahlgang direkt im Stadthaus gewählt haben. Ein gesonderter Antrag ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Der Briefwahlraum im Stadthaus, Am Packhof 2-6 in Schwerin, öffnet am 12. September. Gewählt werden kann dort am Montag 8 bis 16 Uhr, Dienstag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr sowie am Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr. Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Wahlbehörde unter der Wahlhotline 0385 545-1744 zur Verfügung.

Die Vorlage einer Wahlbenachrichtigung ist nicht zwingend erforderlich, um vom Stimmrecht Gebrauch zu machen. Zur Stimmabgabe ist das Vorlegen des Personalausweises oder Reisepasses ausreichend. Gleiches gilt für die Urnenwahl am 18. September.

Für die Stichwahl am 18. September sind die zur Hauptwahl eingerichteten Wahlräume zu nutzen. Sie haben am Wahltag jeweils von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wollen wahlberechtigte Personen, die einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten haben, am Wahltag in einem Wahlraum wählen, so müssen sie dabei den Wahlschein und den Stimmzettel mitbringen, die sie mit den Briefwahlunterlagen empfangen haben. Der Wahlschein ist beim Wahlvorstand abzugeben und der Stimmzettel gegen einen neuen Stimmzettel einzutauschen.

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