
Das Schüler-Schul-Verwirrspiel
1. Was besagt die neue gesetzliche Regelung?
Was in den Kreisen seit Langem usus ist, soll künftig auch in den beiden kreisfreien Städten gelten: Schwerin und Rostock müssen für Grund- und weiterführende Schulen Einzugsbereiche festlegen, also bestimmen, welche staatliche Schule für welchen Wohnbereich zuständig ist.
2. Warum soll es Schuleinzugsbereiche geben?
Die von SPD, CDU und den Linken erwirkte Änderung des Schulgesetzes hat im Wesentlichen drei Gründe.
Erstens: Sie ist die Voraussetzung für die Entscheidung, ob das Land auch in Schwerin und Rostock Eltern die Fahrtkosten erstattet, wenn der Weg zur örtlich zuständigen Schule länger als zwei (Grundschulen) oder vier Kilometer (weiterführende Schulen) ist. Bisher zahlt das Land entsprechende Zuschüsse nur in den Landkreisen.
Zweitens: Die Schuleinzugsbereiche sollen laut Bildungsministerium sicherstellen, dass an der örtlich zuständigen Schule „ein Aufnahmeanspruch besteht“ - zumindest solange es die Kapazitäten zulassen.
Drittens: Die Gesetzesnovelle soll die Ungleichbehandlung zwischen Kreisen und den beiden kreisfreien Städten beenden. Denn in den Kreisen gelten seit Langem Schuleinzugsbereiche (und Fahrtkostenübernahmen).
3. Stehen Schuleinzugsbereiche und freie Schulwahl nicht im Widerspruch zueinander?
Das Bildungsministerium sagt: „Nein!“ Denn das neue Gesetz enthält nun auch explizit den Hinweis darauf, dass im Falle von mehreren Schulstandorten Eltern die Einrichtung trotzdem frei wählen können – örtlich zuständige Schule hin oder her.
Wozu es dann überhaupt einer örtlich zuständigen Schule bedarf? Nun: Wer beispielsweise in Lankow wohnt, kann sein Kind zwar für eine Schule in der Schelfstadt (also außerhalb des Wohn-/Einzugsbereichs) anmelden – hätte laut Ministerium dann aber nur Anspruch auf eine Aufnahme, wenn es noch freie Kapazitäten gibt. Dichter wohnende Schüler hätten in jedem Fall Vorrang bei der Platzvergabe. Zudem würden die Fahrtkosten für den längeren Schulweg nur in Ausnahmefällen erstattet werden.
4. Werden nun also in absehbarer Zeit auch in Schwerin die Kosten für die Schülerbeförderung übernommen?
Das ist mit dieser Gesetzesänderung noch nicht gesagt. Indem die Stadtverwaltung jetzt Einzugsgebiete definieren muss, verschafft sich das Land zunächst einen Überblick darüber, wie viele Schüler in Schwerin einen Schulweg haben, der bezogen auf die örtlich zuständige Schule länger als zwei (Grundschulen) oder vier Kilometer (weiterführende Schulen) ist – und wie viele Kosten dadurch auf das Land zukommen würden. Diese Hochrechnung sei die „unabdingbare Voraussetzung“ für eine Entscheidung zur Kostenübernahme, heißt es aus dem Bildungsministerium. Sollte sich das Land dafür entscheiden, müsste das Schulgesetz dann erst noch einmal entsprechend geändert werden.
5. Wie geht die Stadt jetzt mit diesem Gesetzesbeschluss um?
So lange der Beschluss nicht schriftlich vorliege, wolle die Verwaltung keine Stellungnahme dazu abgeben. „Uns hat der Beschluss nämlich eher verunsichert“, lässt uns eine Stadtsprecherin wissen.
Fakt ist jedoch, dass die Stadt das Prinzip von Schulfreiheit und örtlich zuständiger Schule in gewisser Weise bereits praktiziert. Denn Eltern können ihre Kinder für jede beliebige (Grund-)Schule in der Stadt anmelden. Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen die Zahl der freien Plätze, spielt auch jetzt schon die Kürze des Schulweges für die Zusage eine entscheidende Rolle.
Wissend um die Bestrebungen der Landesregierung, das Schulgesetz zu ändern, hat die Verwaltung bereits im April eine Beschlussvorlage auf die Tagesordnung der Stadtvertretersitzung gesetzt. Darin sollten alle Schulen nicht einzelne Stadtteile, sondern ganz Schwerin als Einzugsbereich haben - was die Zahl derer, die im Zuge der Wahlfreiheit einen längeren Schulweg und damit Anspruch auf Fahrtkostenübernahme hätten, deutlich erhöhen würde. Die Vorlage wurde damals jedoch wieder von der Tagesordnung genommen – und ist bislang nicht mehr aufgetaucht.