Die Lankower Schwimmhalle ist ein Denkmal!

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Nein, das ist kein Aprilscherz: Die Halle soll tatsächlich auf die Denkmalliste gesetzt werden! Ein Abriss ist dadurch aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
01.04.2015
Sylvia Kuska

Mit dem Schreiben hat in der Verwaltung wohl niemand gerechnet. Den alten DDR-Bau als Denkmal betrachten? „Aus unserer Sicht gibt es dafür keine Anhaltspunkte“, sagte Baudezernent Bernd Nottebaum Ende Januar mit Blick auf die Forderung eines Schweriner Architektes. Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege sieht das anders. Es hat die Forderung geprüft und schreibt: „Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Schwimmhalle Lankow aufgrund ihrer bau- und lokalgeschichtlichen Bedeutung ein Denkmal darstellt.“

Das Landesamt scherzt nicht. Auch nicht am ersten April. Zu DDR-Zeiten seien diese Schwimmhallen vom Typ Bitterfeld weit verbreitet gewesen. Heute gebe es in Mecklenburg-Vorpommern jedoch nur noch ein erhaltenes Exemplar dieser Wellendachbauten: das in Lankow. „Für Schwerin stellt das Bauwerk ein Dokument der Ortsgeschichte dar, in dem die verbesserte Ausstattung an Sport- und Gesundheitsstätten während der 1970er Jahre zum Ausdruck kommt. Zudem zeigt die eigene Produktion der ursprünglich für Halle-Neustadt entwickelten HP-Schalen im Plattenwerk in Lankow die Leistungsfähigkeit der Bauproduktion in der Stadt.“

Müssen die Abrisspläne nun ad acta gelegt werden? „Nicht zwingend“, sagt Michael Bednorz auf Nachfrage unseres Magazins. Er leitet das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege und holt für die Erklärung ein wenig aus: „Ein Denkmal ist ein Erzeugnis historischer Entwicklung, an dessen Erhalt ein öffentliches Interesse besteht.“
Im Schreiben steht dazu: „Das öffentliche Interesse an der Erhaltung und der sinnvollen Nutzung der Schwimmhalle ist gegeben, da die bau- und lokalgeschichtlichen Qualitäten des Objekts bis in die Gegenwart fortwirken und zu großen Teilen unmittelbar wahrnehmbar sind. Als historisch-sozialer Bezugsort prägte und prägt die Schwimmhalle das gemeinschaftliche Gedächtnis verschiedener Generationen in Schwerin.“ 

Für die Halle bedeutet das: „Man kann sie jetzt nicht mehr einfach so abreißen.“  Bestehende Abrisspläne müssten, so Michael Bednorz, diesem öffentlichen Interesse gegenübergestellt und neu abgewogen werden. Sollte ein Erhalt beispielsweise wirtschaftlich nicht zu vertreten sei, könne durchaus ein Abriss in Betracht kommen.

Die Verwaltung kündigte in einer ersten Reakion an, Rechtsmittel zu prüfen. „Wir werden außerdem am kommenden Dienstag mit dem Hauptausschuss über diesen neuen Sachstand beraten“, sagte Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow.

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