Die Schweriner Schullandschaft wächst
Wo sollen die neuen Schulen entstehen?
Für die Grundschule hat die Stadt eine freie Fläche in der Lagerstraße (Werdervorstadt) im Auge. Die Regionalschule soll hinter dem Goethe-Gymnasium gebaut werden – und dann auch die John-Brinckman-Grundschule aufnehmen. Deren bisheriges Gebäude soll zum Hort werden. Beide Schulen sollen dreizügig werden.
Wann soll gebaut werden?
Wenn es nach dem Willen von Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow und Schuldezernent Andreas Ruhl geht, soll die Grundschule noch in diesem Jahr aus dem Boden gestampft werden und zum Schuljahr 2017/2018 bezugsfertig sein. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sowohl die Stadtvertreter als auch das Bildungsministerium dem zustimmen. Die neue Regionalschule soll spätestens zum Schuljahr 2019/2020 mit dem Unterricht beginnen.
Warum legt die Stadt Schuleinzugsbereiche fest?
Der Landtag hat im Dezember das Schulgesetz geändert und damit auch Schwerin ins Hausaufgabenheft geschrieben, für Grund- und weiterführende Schulen Einzugsbereiche festzulegen, also zu bestimmen, welche staatliche Schule für welchen Wohnbereich zuständig ist. Das ist die Voraussetzung für die Entscheidung, ob das Land auch Eltern in Schwerin künftig Fahrtkosten erstattet, wenn der Weg zur örtlich zuständigen Schule länger als zwei (Grundschulen) oder vier Kilometer (weiterführende Schulen) ist. Bisher zahlt das Land entsprechende Zuschüsse nur in den Landkreisen. Die Schuleinzugsbereiche sollen laut Bildungsministerium außerdem sicherstellen, dass an der örtlich zuständigen Schule „ein Aufnahmeanspruch besteht“ - zumindest solange es die Kapazitäten zulassen.
Wie verteilen sich die Einzugsbereiche auf die bestehenden Schulen?
Grundschulen
Nils-Holgersson-Schule:
Göhrener Tannen, Wüstmark, Krebsförden, Görries, Großer Dreesch, Gartenstadt, Ostorf
Grundschule am Mueßer Berg und Astrid-Lindgren-Schule:
Neu Zippendorf, Mueßer Holz, Zippendorf, Mueß, Schweriner See
Heinrich-Heine-Schule, Friedensschule, Fritz-Reuter-Schule:
Feldstadt, Paulsstadt, Altstadt, Schelfstadt, Werdervorstadt
John-Brinckman-Schule:
Wickendorf, Medewege, Lewenberg, Weststadt, Schelfwerder
Grundschule Lankow:
Neumühle, Friedrichsthal, Warnitz, Lankow, Sacktannen
Für die Regionalen Schulen, Gymnasien, Gesamt- und Förderschulen wird den Plänen zufolge nicht nach Stadtteilen unterschieden.
Widersprechen die Schuleinzugsbereiche nicht dem Prinzip der freien Schulwahl?
„Das Schulwahlrecht der Eltern bleibt davon unberührt“, betont Schuldezernent Andreas Ruhl. Das stimmt – so lange es auch an den besonders gefragten Schulen genügend Plätze gibt und Eltern es in Kauf nehmen, die Kosten für die Schülerbeförderung nicht erstattet zu bekommen.
Ein Beispiel: Wer in Lankow wohnt, kann sein Kind zwar für eine Schule in der Schelfstadt (also außerhalb des Wohn-/Einzugsbereichs) anmelden – hätte dann aber nur Anspruch auf eine Aufnahme, wenn es noch freie Plätze gibt. Dichter wohnende Schüler hätten – wie bisher schon – in jedem Fall Vorrang bei der Platzvergabe. Zudem würden die Fahrtkosten für den freiwillig gewählten längeren Schulweg nur in Ausnahmefällen erstattet werden.
Werden nun also auch in Schwerin die Kosten für die Schülerbeförderung übernommen?
Das steht noch nicht fest. Indem die Stadtverwaltung jetzt Einzugsgebiete definiert, verschafft sich das Land zunächst einen Überblick darüber, wie viele Schüler in Schwerin einen Schulweg haben, der bezogen auf die zuständige Schule länger als zwei (Grundschulen) oder vier Kilometer (weiterführende Schulen) ist – und wie viele Kosten dadurch auf das Land zukommen würden. Diese Hochrechnung sei die „unabdingbare Voraussetzung“ für eine Entscheidung zur Kostenübernahme, heißt es aus dem Bildungsministerium. Sollte sich das Land dafür entscheiden, müsste das Schulgesetz dann erst noch einmal entsprechend geändert werden.
Wie geht es mit den Förderschulen weiter?
Die neue Schulentwicklungsplanung für Schwerin sieht vor, die Förderschulen neu zu strukturieren. Hintergrund ist die Annahme, dass mit dem Fortschreiten der Inklusion immer mehr Kinder mit Förderbedarf an in Regelschulen integriert werden können. Die beiden Förderschulen, die ihren Schwerpunkt auf Sprache legen, sollen deshalb perspektivisch fusionieren. Schulstandort soll das Sonderpädagogische Förderzentrum „Am Fernsehturm“ werden. Die Albert-Schweitzer-Schule und das Mecklenburgische Förderzentrum für Körperbehinderte sollen als „Schulen mit spezifischen Kompetenzen“ erhalten bleiben.