
Keine Ehrendoktorwürde für Snowden
Wie Bildungsminister Mathias Brodkorb (SPD) am Mittwoch sagte, habe er die Entscheidung von Uni-Rektor Wolfgang Schareck gebilligt. Dieser hatte die Würdigung für Snowden zuvor abgelehnt. Begründung des Ministeriums: Das Landeshochschulgesetz stelle besonders hohe Anforderungen für eine Ehrenpromotion und verlange, dass dazu eigenständige wissenschaftliche Leistungen notwendig sind. Die philosophische Fakultät habe nicht nachweisen können, dass solche Leistungen von Snowden erbracht wurden, so Brodkorb.
„Es ist unbestreitbar, dass das Handeln Edward Snowdens nicht nur ein hohes Maß an Courage erfordert, sondern auch unser Wissen über geheimdienstliche Tätigkeiten stark verändert hat“, teilte Brodkorb mit. Das Landeshochschulgesetz fordere jedoch, dass der zu Ehrende selbst „besondere wissenschaftliche Leistungen“ erbracht haben müsse. „Dieser Nachweis wurde (...) nicht in hinreichender Weise geführt.“
Der Dekan der Philosophischen Fakultät war am Mittwoch überrascht von der Entscheidung. Er sei tief enttäuscht, sagte Hans-Jürgen von Wensierski im Interview mit NDR 1 Radio MV. Er könne nicht nachvollziehen, warum die Hochschulleitung und der Minister beanspruchen, die wissenschaftliche Leistung zu beurteilen. Das sei Sache der Fakultät. Der Rechtsaufsicht obliege allein eine formaljuristische Beurteilung des Ehrenpromotionsverfahrens - und da habe es keine Beanstandung gegeben. Der Dekan will jetzt klagen. Das aber sei mit dem Fakultätsrat abzustimmen.