Manege zu für wilde Tiere

  • Sylvia Kuska
Für Bären, Elefanten, Zebras und Kamele heißt es in Schwerin nicht mehr Manege frei. Zirkusse, in denen Wildtiere zum Programm gehören, dürfen ihre Zelte nicht mehr auf kommunalen Flächen aufschlagen.
27.01.2016
Sylvia Kuska

Die Stadtvertreter haben der Verwaltung beauftragt, städtische Flächen künftig nur noch an Zirkusbetriebe zu vermieten, die keine Tiere wildlebender Arten mit sich führen. Also keine Affen, antilopenartige Tiere, Amphibien, Bären, Elefanten, Flusspferde, Giraffen, Greifvögel, Kamele und Kamelartige, Kängurus, Krokodile, Nashörner, Raubkatzen, Reptilien, Robben, Strauße und Zebras. Die Einschränkungen soll auch für alle Genehmigungen gelten, die für Zirkusbetriebe auf privaten Flächen nötig sind. Bereits geschlossene Verträge sollen davon unberührt bleiben.

„Es gibt Anträge, da findet man schnell eine politische Linie. Bei diesem ist das nicht so“, sagte Gerd Böttger, Stadtvertreter der Linken über den Vorschlag der Unabhängigen Bürger. Auch in seiner Fraktion gingen die Meinungen darüber auseinander. Er selber könne sich einen Zirkus ohne die genannten Tier kaum vorstellen, so Böttger.

Für Manfred Strauß von den Unabhängigen Bürgern gibt es in dieser Frage keine zwei Meinungen. Ein Nilpferd in einem Wasserbecken, das so groß sei wie eine Pritsche, widerspreche jeglichem Tierschutz - habe aber erst kürzlich in Schwerin einen Zirkusauftritt gehabt. „Es gibt Zirkusse, die wunderbar ohne Tiere auskommen“, pflichtet ihm Cornelia Nagel von den Grünen bei. Ralph Martini von der ASK befürchtet, dass große Zirkusse nun einen großen Bogen um Schwerin machen werden. „Der Zirkus ist eine der ältesten Kulturarten.“

Der Hauptausschuss hatte empfohlen, den Antrag abzulehnen. Die Stadtvertreter entschieden mehrheitlich anders.

Für die Tierrechtsorganisation „Peta Deutschland“ hat das „Signalcharakter“ für ganz MV. „Obwohl bundesweit bereits nahezu 50 Städte ein Wildtierverbot für ihre eigenen Flächen beschlossen haben, ist Schwerin die erste Stadt in Mecklenburg-Vorpommern mit dieser tierfreundlichen Regelung.“

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