
NPD klagt falsch
Das Landesverfassungsgericht in Greifswald hat die Klage am Donnerstag als unzulässig abgelehnt. Begründung: Es gehe hier nicht um einen Verstoß gegen die Landesverfassung, da die Zuschüsse durch das Abgeordnetengesetz geregelt seien. Die Richter erklärten sich für nicht zuständig, der Fall sei Angelegenheit der Verwaltungsgerichte.
Hintergrund für die Kürzung der Fraktionszuschüsse waren Zweifel, ob die Gehaltszahlungen tatsächlich der Wahrnehmung von Fraktionsaufgaben dienten. Der Landesrechnungshof hatte die Verwendung der Mittel beanstandet. Es geht um knapp 45.000 Euro für das Jahr 2014.
Nach Informationen des NDR hat die NPD-Fraktion bereits Ende vergangenen Jahres Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin eingereicht. Der Streit wird also fortgesetzt.