
NPD scheitert mit Klage gegen Gauck-Wahl
Das heißt: Die Wahl zum Bundespräsidenten im März 2012 ist wirksam. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss klargestellt. Geklagt hatte der Schweriner Fraktionschef der NPD, Udo Pastörs.
Bundestagspräsident Norbert Lammert hatte sich den Unmut der NPD zugezogen, weil er als Leiter der Bundesversammlung dem Kandidaten der Rechtsextremen verweigert hatte, sich den Wahlberechtigten mit einem 30-minütigen Vortrag vorzustellen. Das sehe das im Grundgesetz verankerte Wahlverfahren nicht vor, so die Begründung.
Pastörs scheiterte ebenso mit seinem Anliegen, ihm als Mitglied der Bundesversammlung Immunität vor Strafverfolgung zu gewähren. So wollte der NPD-Politiker einer Verurteilung wegen Verleumdung von Holocaust-Überlebenden entgehen.