Stadt der Plakate
Wie viele Plakate dürfen die Parteien in der Stadt verteilen?
So viele sie möchten. Die Anzahl wird von der Stadtverwaltung nicht beschränkt, sagt Michael Helms, stellvertretender Gemeindewahlleiter. Sie würde nur einschreiten, wenn eine Partei so viel Platz für sich beansprucht, dass andere Parteien benachteiligt wären.
Wie viele Wahlplakate hängen in der Stadt?
Das wird nicht erfasst. Die Wahlwerbung wird in einer Allgemeinverfügung geregelt. Das bedeutet auch, die Parteien müssen weder Anträge für ihre Plakate stellen noch der Stadt mitteilen, wie viele Pappen sie verteilen.
Wo dürfen Wahlplakate hängen?
Nahezu auf allen öffentlichen Flächen in der Stadt.
Für die großen Plakate, die auf dem Boden stehen, stellt der städtische Eigenbetrieb SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin sieben Wiesen zur Verfügung:
- Knaudtstraße/Ziegelsee
- Zwischen Faulem See und Ludwigsluster Chaussee
- Pampower Straße stadtauswärts vor dem Abzweig Wüstmark
- Crivitzer Chaussee „Kleiner Dreesch“
- an der ehemaligen Lungenklinik Gadebuscher Straße
- in Höhe des Kreisverkehrs Möwenburg-/Güstrower Straße
- Lübecker Straße/Schwimmhalle Lankow
Und auf Privatflächen? „Da entscheiden die jeweiligen Eigentümer, ob sie Wahlwerbung gestatten“, so Michael Helms.
Wo haben Wahlplakate nichts zu suchen?
Lediglich sieben Straßen oder Plätze wurden zu Sperrbereichen erklärt, allem voran aus touristischen und Denkmalschutzgründen:
- Alter Garten,
- Graf-Schack-Allee zwischen Geschwister-Scholl-Straße und Alter Garten
- Lennéstraße zwischen Alter Garten und Schlossgartenallee
- Marktplatz
- Schlossbereich (unmittelbares Sichtumfeld)
- Schlossstraße zwischen Puschkinstraße und Alter Garten
- Werderstraße zwischen Alter Garten und Großer Moor
Wenn es nach der Stadt gegangen wäre, wäre der Sperrbereich viel größer und würde 22 Straßen und Plätze einschließen; zum Beispiel auch den Marienplatz, die Mecklenburg-, Alexandrinen- und Wismarsche Straße sowie die gesamte Werderstraße und Graf-Schack-Allee. Gegen diese Regelung, die schon zur Bundestagswahl 2013 greifen sollte, sei jedoch der FDP-Kreisverband Schwerin vor Gericht gezogen, sagt Michael Helms. Mit Erfolg: Die Stadt musste ihre Regelungen lockern.
Müssen die Parteien fürs Plakatieren Gebühren zahlen?
In der „heißen Wahlkampfphase“ bittet die Stadt die Parteien nicht zur Kasse. Dieser gebührenfreie Zeitraum beginnt sechs Wochen vor der Wahl und endet zwei Wochen danach. Außerhalb dieser Zeit wird eine Gebühr fällig. Dann kostet jedes Plakat je nach Standort pro Tag zwischen 50 Cent und 2 Euro. Hinzu kommt pro Genehmigungsbescheid noch eine Verwaltungsgebühr. Geregelt ist das in der Sondernutzungsgebührenordnung der Stadt.
Ab wann dürfen die Plakate raus ins Freie?
Frühestens drei Monate vor der Wahl.
Bis wann müssen die Plakate nach der Wahl aus dem Stadtbild verschwinden?
Innerhalb von zwei Wochen. Wer diese Frist überschreitet, muss mit einem „Zwangsgeld“ von 50 Euro pro Plakat rechnen.