Verdacht der Volksverhetzung: Prozess gegen Arppe am 26. März

Der ehemalige Landeschef der Alternative für Deutschland (AfD) in Mecklenburg-Vorpommern, Holger Arppe, muss sich am 26. März vor dem Amtsgericht Rostock wegen des Verdachts der Volksverhetzung verantworten. Den Termin hat die Staatsanwaltschaft gegenüber unserem Magazin bestätigt.
04.02.2015
Matthias Hufmann

In der Hauptverhandlung geht es um zwei Fälle von „schmähenden Beiträgen auf einer öffentlich einsehbaren Internetseite“, teilte ein Sprecher am Mittwoch mit. Arppe soll sich 2009 und 2010 in einem Forum als „antaios_rostock“ islam- und ausländerfeindlich geäußert haben. Die E-Mail-Adresse zu diesem Pseudonym soll zu ihm führen. Arppe hat stets bestritten, für die Äußerungen verantwortlich zu sein.

Die Staatsanwaltschaft Rostock hatte im September des vergangenen Jahres Anklage erhoben. Laut früheren Angaben droht im Falle einer Verurteilung wegen Volksverhetzung eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Arppe sitzt in der Rostocker Bürgerschaft. Bis Herbst 2014 war er einer von zwei Landeschefs der AfD. Vor dem Parteitag im November in Greifswald hatte er angekündigt, nicht mehr für das Amt kandidieren zu wollen.

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