Wilfert nicht zur OB-Wahl zugelassen

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Der Oberbürgermeister-Kandidat darf wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue nicht bei der Wahl am 4. September antreten. Das hat der Wahlausschuss am Mittwoch entschieden.
14.07.2016
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Den Ausschlag für die Entscheidung hätten Äußerungen bei Facebook gegeben, sagte Wahlleiter Bernd Nottebaum. So habe Uwe Wilfert unter anderem Flüchtlinge als „minderwertiges Viehzeug“ und „Asylschmarotzer“ bezeichnet. Es sei deutlich geworden, dass Wilfert die demokratische Grundordnung ablehne und dass er in die rechtsextremistische Szene eingebunden sei.

Der Fall wird am 28. Juli vom Landeswahlausschuss entschieden. Landeswahlleiterin Doris Petersen-Goes bestätigte am Donnerstag den Eingang einer Beschwerde von Wilfert.

Bei der Oberbürgermeister-Wahl, die parallel zur Landtagswahl stattfindet, dürfen damit neun Kandidaten antreten. Neben Amtsinhaberin Angelika Gramkow (Linke) handelt es sich um Simone Borchardt (CDU), Rico Badenschier (SPD), Silvio Horn (Unabhängige Bürger), Martin Lorentz (Grüne), Frank Haacker (FDP), Anita Gröger (Aktion Stadt- und Kulturschutz), Martin Molter (Die Partei) und Einzelbewerber Stefan Timm.

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