Das lange Anliegen mit dem Anleger

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    Hier, in Höhe des Schlossbuchtcafés am Franzosenweg, soll der Schlossanleger ins Wasser ragen. Die Pläne sehen eine neue Anlegestelle für Fahrgastschiffe sowie 22 neue Bootsliegeplätze vor.
Die Stadt rudert am Schlossbuchtanleger ein Stück zurück und lässt seine Beschwerde gegen den verhängten Baustopp sein. Aufgegeben sind die Pläne damit aber nicht. Am Ende muss wohl trotzdem ein Gericht darüber entscheiden.
27.01.2017
Sylvia Kuska

Freitagmittag. Rico Badenschier hat zum üblichen Pressegespräch vor der nächsten Stadtvertretersitzung geladen. Was der Oberbürgermeister nicht weiß: Gleich wird er noch über ein Thema sprechen, das nicht auf der Agenda steht. Zwischen den Erläuterungen zur geplanten Videoüberwachung am Marienplatz und dem Jahresabschluss der Stadt flattert ein Fax auf seinen Tisch. Absender: eine Rechtsanwaltskanzlei. Es ist die Kanzlei, die die Stadt bei der Beschwerde gegen den gerichtlich verhängten Baustopp für den Schlossbuchtanleger berät. Den Baustopp hatte der BUND erwirkt. In dem Schreiben legt die Kanzlei der Stadt nahe, die Beschwerde dagegen zurückzunehmen. Grund: mangelnde Erfolgsaussichten.

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Rico Badenschier folgt und sagt: „Die Stadt nimmt die Beschwerde zurück.“ Vom Tisch ist das Thema für ihn damit aber nicht. „Als Oberbürgermeister bin ich an den geltenden Stadtvertreterbeschluss gebunden“, betont er. Der ist inzwischen sechs Jahre alt. Ob er jemals umgesetzt wird, entscheidet sich nun aller Voraussicht nach in einem Hauptsacheverfahren.

Aber der Reihe nach.

Der Stein des Anstoßes
Im Dezember 2010 beschließen die Stadtvertreter, in Höhe Schlossbuchtcafé einen Schiffsanleger zu bauen. Der Antrag dafür kommt aus der Verwaltung. Ausgangspunkt ist eine Studie zum Gartensommer. Die empfiehlt eine Fährverbindung zwischen dem Anleger der „Weiße Flotte“ und der Schlossbucht inklusive Bootsliegeplätzen. Das Argument: Sie würde das Veranstaltungskonzept im und um den Schlosspark abrunden. Das Votum ist eindeutig: 26 Stadtvertreter stimmen dafür, zehn dagegen, zwei enthalten sich.

Die Streithähne
Der Euphorie der Verwaltung stehen die Einwände des BUND gegenüber. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland befürchtet, dass die geplanten Bootsliegeplätze und der zusätzliche Bootsverkehr geschützte Vogelarten gefährden werden. Er klagt in einem Eilverfahren gegen den für April 2012 geplanten Baustart.

Der lange Rechtsweg
Ende März 2012 gibt das Verwaltungsgericht Schwerin den Naturschützern recht und verhängt einen vorläufigen Baustopp. Die Verwaltung legt dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein – und scheitert. Der Baustopp bleibt bestehen und wird im Februar 2016 noch einmal bestätigt. Daran ändert auch eine von der Stadt in Auftrag gegebene Verträglichkeitsstudie nichts. Dieses Gutachten nimmt nicht nur den geplanten Schlossbuchtanleger ins Visier, sondern insgesamt 15 wassertouristische Bauvorhaben mit zusammen 451 Liegeplätzen. Im Ergebnis gehen die Gutachter, vereinfacht gesagt, nicht davon aus, dass das den Vögeln auf dem Schweriner See schaden würde. Die Richter am Verwaltungsgericht überzeugt das nicht. Sie halten auch Ende 2016 den Baustopp aufrecht. Die Stadtverwaltung kündigt Anfang Januar noch Beschwerde dagegen an. Denn: „Es geht ums Ganze. Darf der Schlossanleger nicht gebaut werden, können wir unsere wassertouristische Entwicklungskonzeption begraben“, argumentiert Baudezernent Bernd Nottebaum. Jetzt der Beschwerde-Rückzug.

Das Ende vom Lied…
… ist noch nicht absehbar. Ob der Anleger gebaut werden darf oder nicht, wird sich nun wohl in einem Hauptsacheverfahren entscheiden. Wie lange das dauert, ist ungewiss. Der BUND rechnet mit mehreren Jahren und Instanzen.