Die Zwei-Klassen-Parkplätze in der City

  • Stadtverwaltung
Acht Jahre hat es gedauert, bis das Schlossquartier in der Busch-/Ecke Schlossstraße aus dem Boden gestampft wurde. Jetzt zieht langsam Leben ins Haus. Wer darin wohnt, will auch seinen Tiefgaragenplatz erreichen. Deshalb gibt es ab Donnerstag drei neue Poller. Und eine Zwei-Klassen-Zufahrt in die Fußgängerzone.
16.09.2015
Sylvia Kuska

„Beste City-Lage“ - die Immobilienseiten im Netz versprechen für das neue Wohn- und Geschäftshaus einen Steinwurf hinter der Mecklenburgstraße nicht zu viel. Weil Parkplätze in bester City-Lage Mangelware sind, hat das Haus auch eine Tiefgarage. Mit einer uneingeschränkten Nutzungsgenehmigung. Soll heißen: Sie muss immer erreichbar sein. Warum wir das so betonen? Weil das nicht zum bisherigen Pollerkonzept passt. Dieses hält nämlich Autos die meiste Zeit des Tages aus der Fußgängerzone fern. Auch in der Busch- und Schlossstraße. Dafür sorgen insgesamt zwölf Metallpfähle.

Sylvia Kuska
Neu: der Poller in der Schlossstraße, Höhe Grieche
Doch uneingeschränkt genehmigt ist uneingeschränkt genehmigt. Deshalb dürfen die Anlieger, die in der Buschstraße einen privaten Stellplatz haben, ab Donnerstag zu jeder Zeit über die Schlossstraße durch die Fußgängerzone von und zu ihren Parkplätzen fahren. Anders als ursprünglich vorgesehen, wird der Poller in Höhe Café Prag dafür aber nicht weiter gen Innenstadt versetzt, sondern stehen bleiben und individuell nutzbar sein.

Um gleichzeitig die anderen Bereiche der Fußgängerzone vor unerlaubtem Befahren zu schützen, lässt die Verwaltung drei neue Sperrpfosten aufstellen: In der Puschkinstraße zwischen Burwitz und Café Prag, in der Schlossstraße auf Höhe des Griechen und in der Buschstraße ein paar Meter hinter dem Schlossquartier.

Sylvia Kuska
Diese Absperrung in Höhe Café Prag bleibt - lässt sich aber fürs Schlosssquartier öffnen.
"Das jetzt eingeführte Pollersystem und die Pollerschließzeiten sind das Resultat eines städtebaulichen, verkehrlichen und wirtschaftlichen Abwägungsprozesses. Die Verkehrsbehörde hat sich um einen ausgewogenen Kompromiss  bemüht, um den unterschiedlichen Interessen der Anlieger und Verkehrsteilnehmer Rechnung zu tragen", sagte Bernd-Rolf Smerdka, Leiter des Amtes für Verkehrsmanagement, über die neuen Regelungen.

Ein paar Meter weiter dürften die Anwohner der Mecklenburgstraße 55 neidisch auf diese Lösung blicken. Auch sie wohnen in der Fußgängerzone, hinter einem Poller. Auch sie haben privat gemietete Stellplätze hinterm Haus. Für die gibt es aber laut Baugenehmigung keine uneingeschränkte Nutzungserlaubnis. Ihr Einwand, dass ihnen das vorm Einzug niemand gesagt habe, änderte vor genau einem Jahr nichts daran. Für sie gilt nach wie vor: Ihre Parkplätze erreichen die Anwohner nur zwischen 18 und 10 Uhr.