
Einschulungen: Anmeldefrist läuft
Welche Kinder müssen angemeldet werden?
Alle, die im Zeitraum vom 1. Juli 2009 bis 30. Juni 2010 geboren wurden und in Schwerin wohnen. Das betrifft auch die Kinder, die an eine Schule in freier Trägerschaft eingeschult werden sollen, für das Schuljahr 2015/16 von der Schule zurückgestellt wurden oder jetzt vorzeitig eingeschult werden sollen.
Wie lange und wo findet die Anmeldung statt?
Bis 29. Oktober im Bürgerbüro. Öffnungszeiten: montags 8 bis 16 Uhr, dienstags und donnerstags 8 bis 18 Uhr, Samstag, 17. Oktober, 9 bis 12 Uhr.
Welche Dokumente sind nötig?
Die Geburtsurkunde des Kindes und der gültige Personalausweis oder Reisepass der/des Erziehungsberechtigten. Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen beide zur Anmeldung kommen. Kann nur einer da sein, muss er vom anderen eine Vollmacht mitbringen. Bei alleinigem Sorgerecht ist die sogenannte Negativbescheinigung nötig. Die Kinder brauchen bei der Anmeldung hingegen nicht dabei zu sein.
Gibt es Schuleinzugsbereiche?
Eltern können ihre Kinder grundsätzlich für jede Grundschule in der Stadt anmelden – unabhängig davon, in welchem Stadtteil sie wohnen. Werden an einer Schule jedoch mehr Kinder angemeldet als Plätze vorhanden sind, spielt am Ende die Entfernung eine entscheidende Rolle. Je kürzer der Schulweg ist, umso größer sind dann die Aufnahme-Chancen. Wichtig: Besonderheiten, die unabhängig von der Entfernung für eine bestimmte Schule sprechen, sollten bei der Anmeldung gleich mit angegeben werden.
Steht nach der Anmeldung automatisch die Schule schon fest?
Nein. Eltern können zwei Wunschschulen angeben. Ob das Kind an einer von ihnen aufgenommen wird, entscheidet sich erst im Frühjahr nach den Einschulungstests.
Wer entscheidet über die Aufnahme?
Zunächst die Schulleitung. Liegen für eine Schule mehr Anmeldungen als Plätze vor, ist die Entfernung zwischen Wohnort und Schule das maßgebliche Kriterium. Die Reihenfolge der Anmeldungen spielt dabei keine Rolle. Können Erstwunschschule und – sofern angegeben – Zweitwunschschule nicht berücksichtigt werden, prüft das Staatliche Schulamt an welcher Schule „in zumutbarer Nähe“ noch Platz ist und weist diesen dann gegebenenfalls zu.
Wie kommt man an einen Hortplatz?
Wünsche können gleich bei der Schulanmeldung mit angegeben werden. Sobald die Schule feststeht, vergibt der Hortträger seine Plätze. Voraussetzung dafür ist, dass der Bedarf nachgewiesen wird. Anspruch hat, wer erwerbstätig ist, sich in einer Ausbildung oder öffentlich geförderten Fortbildungsmaßnahme befindet. Bei Erwerbssuchenden sind die Ansprüche eingeschränkt. Im Frühjahr erhalten Eltern über die Kita ein Schreiben, in dem das Verfahren der Bedarfsprüfung erklärt wird und alle Anträge beigefügt sind.