
Hardrocker gegen Bauamt
Freitag, 15 Uhr, Goethestraße 73, „Rockpalast“. Der Miettransporter hält 15 Meter vom Eingang entfernt in der Parkbucht. Freunde sind gekommen, um beim Tragen zu helfen. Kisten, Stühle, Tische. In wenigen Stunden will Steinmüller alles aufgestellt haben. Am Abend soll es losgehen. Mit Rockmusik. Und der nächsten Eskalationsstufe. Eine Genehmigung für seine Kneipe hat er nicht. Die Stadt fordert ein Lärmschutzgutachten. Und das dauert. „Überall dieselbe Antwort“, so Steinmüller. „Wartezeiten von zwei bis drei Monaten.“ Nur: Warten kann er nicht mehr. „Ich habe 28.000 Euro in den alten und 22.000 Euro in den neuen Laden gesteckt.“ Jetzt sei er pleite und benötige Einnahmen.
Die Behörde sagt: Lärmschutzgutachten sind eine rechtliche Betriebsgrundlage. Steinmüller sagt: „Wir haben gestern einen Soundcheck gemacht und richtig aufgedreht. Die Nachbarn wussten Bescheid. Niemand fühlte sich gestört.“ In diesem Streit treffen auch Paragrafen auf ihr Gegenteil.
„Nein, ich werde nicht klein beigeben und das Feld den engstirnigen Sturköpfen der Stadt Schwerin überlassen!!“, postet der Hardrocker - wieder mit zwei Ausrufezeichen. Stadt Schwerin, genauer das Bauamt. Mit dem gebe es immer Streit. Die Gaststättenkonzession vom Ordnungsamt hatte vorgelegen für seinen Laden in der Mecklenburgstraße 63. Vor einem Jahr jedoch wurde ihm die Baugenehmigung für das „Headbangers“ entzogen. Damit fing alles an. Steinmüller widersprach und reichte Klage beim Verwaltungsgericht ein. Der Ausgang ist offen.
„Bei uns gab es nie eine Schlägerei, keine Ruhestörung, keine Drogen“, sagt er. Er habe jede neue Auflage erfüllt. Warum dann der Ärger? Er zuckt mit den Schultern. Und die Eröffnung? „Das wird eine Privatveranstaltung“, sagt Steinmüller. „Mit einem ganz kleinen Hinweis vorn an der Tür.“ Doch selbst bei einer „Privatparty“ dürften genug Gäste kommen. Auf Facebook gefällt 149 Freunden dieses Statement: „Ja ich liebe Metal, ja ich liebe Subkultur, und ja, wir nehmen die Herausforderung an!“