
O, O: Bald gibt's eine neue Bewohnerparkzone
Welche Straßen sind betroffen?
Die Bewohnerparkzone liegt östlich der Werderstraße. Sie wird begrenzt von Werder-, Hospital- und Bornhövedstraße, Ferdinand-Schultz-Straße und Amtstraße.
Warum wird die Parkzone eingeführt?
Solche Zonen können überall dort eingerichtet werden, wo der Parkdruck so hoch ist, dass Bewohner wiederkehrend Probleme haben, in zumutbarer Entfernung zu ihrer Wohnung einen Stellplatz zu finden. In der Werdervorstadt sei das der Fall, argumentierten die Stadtvertreter im Mai und stimmten für Parkzone Nummer elf in der Stadt.
Dürfen dann nur Anwohner in den betroffenen Straßen parken?
Nein. Der Parkausweis ermöglicht es ihnen, montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr „bevorrechtigt“ - also ohne Zeitlimit - in den Straßen zu parken. Wer nicht in den betroffenen Straßen wohnt, kann sich in dieser Zeit mit einer Parkscheibe aber auch für bis zu zwei Stunden dort hinstellen. Nach 19 Uhr und am Wochenende kann jeder dort sein Auto abstellen, unabhängig von einer Parkkarte. Übrigens: Für Eltern, die ihre Kinder zur Kita in die Bornhövedstraße bringen, ändert sich nichts, denn sie liegt außerhalb der Bewohnerparkzone. Dort kann man weiterhin für eine halbe Stunde kostenlos parken.
Ab wann können die Bewohnerparkausweise beantragt werden?
Ab 3. November – im Bürgerbüro oder online über das Bürgerkonto unter www.schwerin.de. Die Parkberechtigung ist ein Jahr gültig und kostet 30,70 Euro. Wird während dieser Zeit das Kennzeichen gewechselt, fallen für die Umschreibung 5 Euro an.
Wer erhält einen Bewohnerparkausweis?
Personen, die in der Bewohnerparkzone wohnen und auch amtlich gemeldet sind – sofern sie keinen eigenen Stellplatz besitzen oder angemietet haben. Ausgestellt wird die Karte für Fahrzeuge, die auf den Bewohner als Halter zugelassen sind oder die er nachweislich dauerhaft nutzt. Bei Letzterem benötigt er als Nachweis vom Halter eine schriftliche Nutzungsüberlassungserklärung. Gewerbetreibende und Freiberufler mit Sitz in der Bewohnerparkzone O können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten. Sie gilt ebenfalls für ein Jahr, kostet aber 205 Euro.
Wie werden die Anwohner informiert?
In dieser Woche wurden Informationsschreiben verteilt.