Rotlicht am Schweinemarkt

  • dieschweriner
Die Polizei ist eingeschaltet, die Nutzung wurde untersagt. Und trotzdem: In zwei Modellwohnungen am Schweinemarkt 1 gehen Freier ein und aus. Manche schreiben danach sogar über ihre Erlebnisse.
29.03.2016
dieschweriner

„Nach langer Zeit mal wieder ein Bericht von mir aus SN. Ich kann euch nur empfehlen... lest weiter!!!!!!!!!!!!!!!!! Gefunden, wie auch anders, im SN-Blitz.“ So fängt „Gast1“ im Forum hure-bordell.com an. Der Leser erfährt danach so ziemlich alles, was er bei „Synthia“ gesehen und erlebt hat. Ihr Aussehen, der Sex, die Preise.

Prostitution am Schweinemarkt. Die Anwohner sind genervt. Zumal hinter dem Haus mit der Nr. 1 gebaut wird. Entsteht dort ein Bordell?

Für die Stadt ist das Problem nicht neu. Bereits im Mai vergangenen Jahres hatte die Verwaltung eine „Nutzungsuntersagung für die Ausübung von Wohnungsprostitution (...) erlassen“, so eine Sprecherin. Und erst kürzlich habe die Polizei überprüft, ob diese befolgt wird. Ergebnis: Die illegale Nutzung zweier Wohnungen bestehe fort. „Die Stadt wird dagegen weiter baurechtlich vorgehen, z.B. durch Verhängung von Zwangsgeldern.“

Hintergrund

Auszug aus dem Bauordnungsrecht:

„Sieht eine Baugenehmigung für Räumlichkeiten eines Gebäudes nur die Nutzung durch Mietwohnungen vor, darf in diesen Räumen keine Prostitution betrieben werden. Sowohl Wohnungsprostitution als auch ein bordellartiger Betreib sind baugenehmigungspflichtig.

Bei Bekanntwerden und zweifelsfrei nachgewiesener Wohnungsprostitution wird zunächst geprüft, ob die Wohnung evtl. in bauordnungsrechtlich zulässiger Weise genutzt wird. Insoweit eine nicht genehmigte Nutzung vorliegt, wird mit bauordnungsrechtlichen Eingriffsbefugnissen bis hin zur Nutzungsuntersagung auf die Einhaltung ordnungsgemäßer Zustände hingewirkt. Die fehlende Baugenehmigung rechtfertigt die Untersagung der Prostitution.“

Da es sich dem ersten Anschein nach um ein Wohngebäude handelt, wird die Stadt im vorliegenden Fall zunächst die bauordnungsrechtliche Prüfung der zulässigen Nutzung veranlassen, teilt die Stadt mit.