So entsteht der Kita-Elternbeitrag

Kennen Sie als Eltern das? Im Fach ein Zettel: Der Kita-Platz wird teurer. Ob es bald wieder so weit ist? Die Kita gGmbH verhandelt gerade mit der Stadt über die neuen Entgelte für ihre Einrichtungen. Wie am Ende der Elternbeitrag zustande kommt? Wir erklären es.
21.11.2014
Sylvia Kuska

Welche Kosten können die Träger den Beiträgen zugrunde legen?
Dazu zählen unter anderem Ausgaben für Miete, Strom, Wasser, Ausstattung, Personal, Sanierung, Neubauten, Renovierung, pädagogisches Material. Auch die Kosten, die die Umsetzung eines bestimmten Konzeptes mit sich bringt, werden berücksichtigt. Diese Faktoren sind vielfältig, von Größe, Konzept und Öffnungszeiten abhängig und damit von Kita zu Kita unterschiedlich. Deshalb können auch die Elternbeiträge innerhalb eines Trägers von Einrichtung zu Einrichtung variieren.

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Wie errechnet sich daraus der Elternbeitrag?
Aus der Kalkulation ergibt sich, wie viel ein Betreuungsplatz in der jeweiligen Einrichtung kostet. Diese Summe wird in Schwerin von drei Säulen getragen: Land, Stadt, Eltern. Das Land fördert einen Vollzeitplatz in einer Kita 2015 mit 1.335 Euro pro Jahr, teilt uns das Sozialministerium mit. „Dieser Betrag erhöht sich jedes Jahr um zwei Prozent." Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe – im Fall von Schwerin die Stadt – fördert davon weitere 28,8 Prozent. Für 2015 sind das 384,48 Euro. 

Hinter den geförderten Vollzeitplätzen verbergen sich nicht nur „echte“ Vollzeitplätze. Auch das Volumen an Halbtags- und Teilzeitplätzen wird auf Vollzeitplätze hochgerechnet. Wie die Stadt die Landesmittel auf die einzelnen Betreuungsangebote in Kindergärten, Krippen und Horten aufteilt, bleibt ihr überlassen. Die Differenz teilen sich Stadt und Eltern: Jeder zahlt die Hälfte.

Beispiel: Ein Ganztagsplatz in der Krippe kostet 880 Euro im Monat. Die Stadt hat für diese Betreuungsform den Landeszuschuss auf 170 Euro festgelegt. 28,8 Prozent davon = 48,96 Euro, die die Stadt fördern muss. Bleiben 661,04 Euro übrig. Die teilen sich Stadt und Eltern. Macht 330,52 Euro für jeden. 

Aufgrund der Vollverpflegungspflicht ab Januar wird in diesen Gesprächen nun auch der Essenspreis mitverhandelt. Dieser ist jedoch ein eigener Beitrag und muss allein von den Eltern gezahlt werden. Wer bedürftig ist, kann durch die Stadt sowie das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt werden.

Werden die Entgelte jedes Jahr neu verhandelt?
Die Verträge haben in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr. Werden sie nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich unseren Informationen zufolge der Vertrag um ein weiteres Jahr. Es kann also, muss aber nicht jedes Jahr neu verhandelt werden.

Verhandeln jetzt alle Träger?
Nein. Die Kita gGmbH verhandelt in dieser Woche für all ihre Einrichtungen. Andere Träger tun dies für jede einzeln und zu unterschiedlichen Zeitpunkten, je nach Vertragslaufzeit.

Wird tatsächlich verhandelt oder nickt die Stadt die Kosten einfach ab?
Einfach abgenickt wird nichts. Der Träger muss jeden Posten belegen bzw. plausibel machen. Und auch dann wird mitunter um jeden Euro gefeilscht. Manchmal gehe es zu wie auf dem Basar, berichten Mütter und Väter, die als Elternrat schon einmal bei solchen Verhandlungen teilgenommen haben.

Werden die Preise für einen Betreuungsplatz bei der Kita gGmbH steigen?
Konkrete Zahlen gibt es noch nicht. Dass es günstiger wird, ist aber wenig wahrscheinlich - allein wenn man bedenkt, dass die Erzieher mehr Gehalt erstreikt haben und auch die Preise für Strom und Gas gestiegen sind.

Können Eltern bei den Verhandlungen dabei sein?
Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Aus Interesse einfach hinzugehen, ist also nicht möglich. Vertreter der Elternräte dürfen jedoch dabei sein.